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Prozess gegen früheren EBS-Chef : Von der Anklagebank in die Notaufnahme

Angeklagter und Beistand: Christopher Jahns (links) an der Seite von Anwalt Alfred Dierlamm Bild: dpa

Der Prozess gegen Christopher Jahns, den ehemaligen Chef der Elite-Hochschule EBS in Wiesbaden, ist wegen akuter Herzbeschwerden unterbrochen worden. Ob er wie geplant im September weitergeht, ist „völlig offen“.

          3 Min.

          Christopher Jahns, früherer Präsident der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht und Angeklagter vor dem Wiesbadener Landgericht, ist wegen akuter Herzbeschwerden stationär im St.-Josefs-Hospital aufgenommen worden. Vorher hatte er sich mit den Worten „Ich kann nicht mehr“ an Richter Jürgen Bonk gewandt.

          Ewald Hetrodt
          Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

          Sein Verteidiger Alfred Dierlamm hatte erhebliche Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten geltend gemacht. Nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen ihm und Bonk verständigte man sich darauf, den Angeklagten in die Notaufnahme des Krankenhauses zu bringen. Wie berichtet, muss Jahns sich seit eineinhalb Jahren in einer öffentlichen Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue zu Lasten der EBS verantworten. Er soll als Hochschulpräsident zu Unrecht „Scheinrechnungen“ von insgesamt 180.000 Euro beglichen haben, die er als Manager des Beratungsunternehmens Brainnet ausgestellt hatte. Das Unternehmen beteuert, die vergüteten Leistungen tatsächlich erbracht zu haben. Jahns weist jede Schuld von sich.

          Keine Ende absehbar

          In der vergangenen Woche hatte sein Verteidiger die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Verfahrens gestellt und beklagt, dass auch nach 42 Hauptverhandlungstagen noch kein Ende absehbar sei. Wegen der angegriffenen Gesundheit seines Mandanten regte er die Einstellung des Verfahrens an. Es war im Juni unterbrochen worden, nachdem Jahns nachts mit Herzrasen und Lähmungserscheinungen im Gesicht in eine Klinik hatte gebracht werden müssen. Das vom Gericht mit einem Gutachten beauftragte Deutsche Herzzentrum hat vier weitere Zwischenfälle und die Versorgung des Fünfundvierzigjährigen mit Blutverdünnern und Betablockern dokumentiert.

          Es hält fest, dass die Ausgangslage nicht lebensgefährlich sei. Weil die Beschwerden aber „deutlich stressabhängig“ seien, „sollte bei angemessener Verhandlungsführung ein rascher Abschluss möglich sein“. Ansonsten sei zu erwarten, dass die Symptome abermals aufträten. Bonk hatte das Gutachten vor einer Woche als „grünes Licht“ interpretiert und sechs weitere Termine festgesetzt. Oberstaatsanwältin Gabriele Türmer hatte eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Gestern Morgen berichteten Jahns’ Verteidiger, dass ihr Mandant am Dienstagabend wegen einer drastischen Verschlechterung seines Zustandes nicht in der Lage gewesen sei, sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Türmer riet dazu, solche Zustände ärztlich zu dokumentieren, wenn sie aufträten. Jahns selbst sagte, er stehe mit seinen behandelnden Ärzten in telefonischem Kontakt. Er habe sich zusätzlich in eine psychologische Behandlung begeben. Die Mediziner hätten „alle Ampeln auf Rot gestellt“. Er habe sich verteidigen wollen, „aber jetzt, wo ich hier sitze, geht es einfach nicht mehr“. Jahns bat Bonk, ihm zu glauben, dass er nicht simuliere. Der Richter versicherte mehrfach, dass niemand so etwas unterstelle.

          Bonk sagte, dass man sich anstelle der Vernehmung von Zeugen auf die kurze Feststellung der aktuellen persönlichen Lebensumstände des Angeklagten beschränken könne. Ob Jahns dazu in der Lage sei, solle der Amtsarzt des Gerichts entscheiden. Das sei absurd und abwegig, empörte sich Dierlamm. „Soll jetzt ein Allgemeinmediziner mit Stethoskop an unserem Klienten herumdoktern?“ Er lasse wenig Respekt vor dem Amtsarzt erkennen, entgegnete Bonk. Daraufhin Dierlamm: „Ich habe auch wenig Respekt vor der fachlichen Güte dieses Vorschlags.“ Der Richter korrigierte den Verteidiger. Es handle sich nicht um einen Vorschlag, sondern um die „beabsichtigte Vorgehensweise“ des Gerichts.

          Welle der Vorwürfe gegen Jahns

          Doch es kam anders. Bonk brachte zunächst die kardiologische Abteilung der Horst-Schmidt-Klinken ins Spiel. Dierlamm lehnte ab, weil dort die Ehefrau des Belastungszeugen Richard Pibernik beschäftigt sei. Der gab inzwischen zu, interne Unterlagen der EBS an die Presse gegeben zu haben. Dadurch wurde die Welle der Vorwürfe gegen Jahns ausgelöst Schließlich einigte man sich auf das St.-Josefs-Hospital. Nach einem Telefongespräch mit dem Krankenhaus kamen alle Verfahrensbeteiligten überein, dass die leitende Ärztin der Notaufnahme als Kardiologin und Internistin die nötige Kompetenz besitze, um Jahns’ Zustand einzuschätzen. Sie behielt ihn gleich da und ordnete Untersuchungen an.

          Die Konsequenzen hingen auch von den ärztlichen Stellungnahmen ab, sagte Bonk. Das Verfahren werde erst einmal unterbrochen. Bei einem regulären Verlauf werde es, wie vorgesehen, am 1. September fortgesetzt. Ob es so komme, sei aber im Moment „völlig offen“.

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