Vogelgrippe in Hessen : Eier trotz Stallpflicht aus Freilandhaltung
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In den Stall gesperrt: Wegen der Vogelgrippe müssen auch Freilandhühner in Hessen bis Februar im Stall bleiben. Bild: dpa
Hessens Freilandhühner müssen derzeit im Stall bleiben. Der Grund: die Vogelgrippe. Die Eier der Hühner werden trotzdem unter dem Prädikat „Freilandhaltung“ verkauft.
Obwohl Hühner wegen der Vogelgrippe hessenweit in ihren Ställen bleiben müssen, dürfen deren Eier noch bis Mitte Februar mit dem Prädikat „Freilandhaltung“ verkauft werden. Hintergrund ist eine entsprechende bundesweite Ausnahmeregelung, wie das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur sagte. Diese erlaube zwölf Wochen lang die Vermarktung von Eiern als Freilandeier - selbst wenn die Hühner keinen Grünauslauf haben. Am 21. November trat in Hessen die amtlich verordnete Stallpflicht in Kraft.
Die Verbraucherzentrale Hessen riet Verbrauchern dazu, auf den aufgedruckten Code der Eier zu achten. Wenn das Ei aus einem Bundesland mit Stallpflicht stamme, hätten die Hühner derzeit keinen Grünauslauf gehabt - egal, was auf der Verpackung steht. „Wir empfehlen daher auf jeden Fall Bio-Eier“, sagte Ernährungsexpertin Wiebke Franz in Frankfurt. Der Hessische Bauernverband befürwortete die Verordnung. Sie helfe den Bauern im Land. „Unsere Betriebe sind unverschuldet in eine Notsituation geraten“, sagte ein Sprecher des Verbands in Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis).
In Hessen sind nach Angaben des Hessischen Landeslabors in Gießen seit dem Ausbruch der Vogelgrippe Mitte November mehr als 1500 verendete Wildvögel auf das gefährliche H5N8-Virus untersucht worden. Insgesamt wurde die Vogelgrippe bislang bei vier Wildvögeln und einem Pelikan im Opel-Zoo Kronberg nachgewiesen.