https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/eidesstattliche-erklaerungen-strafbefehl-gegen-bischof-tebartz-van-elst-beantragt-12611302.html

Eidesstattliche Erklärungen : Strafbefehl gegen Bischof Tebartz-van Elst beantragt

  • Aktualisiert am

Umstritten: Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Bild: dpa

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist überzeugt, dass der Limburger Bischof falsche eidesstattliche Erklärungen über einen Erste-Klasse-Flug nach Indien abgegeben hat - und beantragte Strafbefehl. Zuvor hatte Tebartz-van Elst die abermals gestiegenen Baukosten für seine Residenz verteidigt.

          5 Min.

          Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl beantragt. Sie wirft ihm vor, im Zusammenhang mit einem Flug nach Indien in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben, wie die Behörde am Donnerstag in Hamburg mitteilte. Den Angaben zufolge wurde der Strafbefehl am 25. September beantragt. Wann die Prüfung des Antrags abgeschlossen sein wird, ist nicht bekannt. Eine falsche Versicherung an Eides statt wird nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

          Im vergangenen Jahr war der Bischof vor dem Landgericht Hamburg in zwei Zivilverfahren gegen die Zeitschrift „ Der Spiegel“ vorgegangen. In diesen Verfahren gab er zwei Erklärungen an Eides statt ab. Diese sind nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen falsch. Tebartz hatte in der Erklärung bestritten, dass ein Redakteur ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ und die Antwort „Business-Klasse sind wir geflogen“ wurden auf einem Handy-Video dokumentiert, das der „Spiegel“ veröffentlichte. 

          Aufgrund des Videos gingen beim Amtsgericht Limburg mehrere Anzeigen gegen den Bischof ein. Die Staatsanwaltschaft Limburg gab das Verfahren umgehend an die Hamburger Staatsanwaltschaft ab, weil dort die eidesstattlichen Erklärungen abgegeben worden waren. Der Limburger Staatsanwaltschaft und der örtlichen Polizeidirektion liegen nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft, Hans-Joachim Herrchen, mittlerweile mehrere neue Anzeigen gegen den Bischof vor. Diese bezögen sich auf die Höhe der Aufwendungen für die Errichtung des neuen Bischofshauses auf dem Limburger Domberg. Am Montag hatte das Bistum die endgültigen Kosten mit 31 Millionen Euro angegeben. Ursprünglich waren zwei Millionen Euro veranschlagt worden. Ende Juni betrugen die endgültigen Baukosten nach Angaben des Bistums noch 9,85 Millionen Euro. Anfang Juli hieß es offiziell, die Kosten lägen „wesentlich höher“.

          Tebartz-van Elst: Kein Protzbau

          Unmittelbar vor dem Bekanntwerden des Strafbefehls hatte sich Tebartz-van Elst erstmals selbst über die Baukosten geäußert. Der „Bild“-Zeitung sagte Tebartz-van Elst: „Bei der Zahl erschrickt man, das verstehe ich. Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes. Wir haben ein diözesanes Zentrum auf nachhaltige Weise gebaut, so dass es auch noch kommenden Generationen zur Verfügung stehen wird.“

          Den Vorwurf, es handle sich um einen „Protzbau“, wies der Bischof zurück. Davon könne „sich ja jeder selbst überzeugen. Wir bieten monatlich Führungen durch das Haus an. Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche.“ Auch von Verschwendung könne nicht die Rede sein, sagte Tebartz-van Elst.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Blick in den Deutschen Bundestag. Noch besteht er aus 736 Abgeordneten. Künftig sollen es nur noch 630 sein. Im Wahlgesetz sind 598 vorgesehen.

          Wahlrechtsreform : Das größte Eigentor

          Die grotesken Züge des neuen Wahlrechts erklären sich aus dem alten Konflikt zwischen Mehrheits-und Verhältniswahlrecht. Die Ampel schlägt sich ganz auf die Seite von Proporz und Parität. Ein Dienst an der Demokratie ist das nicht.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.