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Expertin klärt auf : Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen?

So schnell fallen sie nicht: Auch in den Werkhallen von VW in Baunatal müssen die Mitarbeiter weiterhin Maske tragen. Wie lange noch, ist offen. Bild: dpa

Unternehmer dürfen zwar Kunden und Besucher nach dem Impfstatus fragen, nicht aber ihre Beschäftigten. Darum komme weiterhin keiner an der Maskenpflicht vorbei, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin Nadja Draxinger.

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          Frau Draxinger, Arbeitgeber haben viel investiert, damit ihre Beschäftigten geimpft werden können. Warum können sie nun nicht die 2-G-Regel einführen, damit in der Produktion und den Büros Masken und Abstand wegfallen?

          Inga Janović
          Redakteurin im Regionalteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und verantwortliche Redakteurin des Wirtschaftsmagazins Metropol.

          Die vereinzelten Regelungen für Gastronomen sind nicht einfach so auf Beschäftigte zu übertragen: Besucher oder Kunden kommen freiwillig, Beschäftigte hingegen stehen zum Arbeitgeber in einem Weisungsverhältnis und betreten den Betrieb oder das Büro, um ihrer Arbeitspflicht nachzukommen. Das erfordert eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung.

          Sieht denn die Corona-Arbeitsschutzverordnung auch in der überarbeiteten Version keine 2-G-Regel (nur Geimpfte und Genesene) für Betriebe vor?

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