Doktortitel : Urteil zur Rechtsgültigkeit einer Promotion
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Seit Guttenbergs Doktorarbeit haben Universitäten und Arbeitgeber ein wachsames Auge auf eine solche Universitätsarbeit. Bild: dpa
Erst wer durch eine schriftliche Urkunde einen Doktortitel besitzt, hat auch ein Anrecht auf einen entsprechend ausgestalteten Vertrag. Das hat das Arbeitsgericht Gießen nun so beschlossen.
Eine Promotion ist erst mit Aushändigung der Verleihungsurkunde abgeschlossen. Das geht aus einem am Freitag gefällten Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen hervor. Die Richter wiesen die Klage einer 37-jährigen Sprachwissenschaftlerin ab. Sie war von der Universität Marburg wegen der fehlenden Doktorwürde lediglich befristet beschäftigt worden.
Die 37-Jährige hielt die Befristung für ungültig. Sie hätte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits ihre Doktorarbeit bestanden und auch verteidigt gehabt. Die Universität Marburg hielt die Frau hingegen nicht für promoviert, da ihr noch keine Urkunde verliehen worden war.
Das Gericht folgte der Ansicht der Universität. „Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen vor und nach der Promotion“, sagte der zuständige Richter Hans Rühle. Die Klägerin habe sich noch im Promotionsverfahren und somit vor der Promotion befunden. Das Urteil regele erstmalig den endgültigen Abschluss einer Doktorarbeit, erklärte der Richter.