„Die App ist viel besser als die Zettelwirtschaft“
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Die Luca-App wird zur Nachverfolgung von Kontakten eingesetzt. Bild: dpa
Hessens Datenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel äußert sich zur Nachverfolgung von Kontakten in der Pandemie, zur Affäre um die Drohschreiben von „NSU 2.0“ und zu seiner Skepsis gegenüber sozialen Netzwerken.
Alexander Roßnagel wurde am 10. Dezember 2020 auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag einstimmig zum Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Er trat die Nachfolge von Michael Ronellenfitsch an, der das Amt seit 2003 innegehabt hatte. Roßnagel war bisher Seniorprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Kassel. Er leitete dort die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) und ist Direktor des Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung. Von 2003 bis 2011 war er Vizepräsident der Universität Kassel. Roßnagels Forschungsschwerpunkt ist das Datenschutzrecht, ein Gebiet, mit dem er sich seit mehr als 30 Jahren befasst. Besonderes Augenmerk will der 70 Jahre alte Rechtswissenschaftler in seinem neuen Amt auf den „vorbeugenden Datenschutz“ richten, mit dem Ziel, dass möglichst wenig personenbezogene Informationen erhoben werden. In Hessen wurde die Position des Datenschutzbeauftragten schon 1971 eingerichtet – weltweit die erste ihrer Art.
Herr Professor Roßnagel, was sagen Sie zu dem Vorwurf, der Datenschutz verhindere eine effektivere Bekämpfung der Pandemie?
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