Das Verbraucherthema : Die Frist für Rauchmelder läuft
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Krachmacher: Rauchmelder schlagen Alarm, wenn es brennt. Bild: dpa
Vom nächsten Jahr an sind Warngeräte in Hessen auch in Bestandsbauten Pflicht. Eigentümer müssen sich darum kümmern. Die Kosten trägt der Mieter mit. Das Verbraucherthema.
Es ist eine einfache Weisheit: Rauchmelder können Leben retten. Das wäre nach Einschätzung von Fachleuten auch im Fall von drei kleinen Kindern vor zwei Wochen in Mannheim so gewesen. Sie kamen infolge eines Wohnungsbrandes ums Leben. Die Feuerwehr weist regelmäßig darauf hin: Menschen sterben bei Bränden in der Regel nicht an schweren Verbrennungen, sondern weil sie zu viel Rauchgas eingeatmet haben. Schon ein paar Atemzüge, mit denen Kohlenmonoxid in die Lunge gerät, können tödlich sein. Laut Statistik sterben sieben von zehn Opfern im Schlaf, wie sie den Brand nicht rechtzeitig bemerkt haben.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Das soll die Rauchmelderpflicht für Altbauten ändern - für Neubauten in Hessen sind Warngeräte bereits seit 2005 Pflicht. Vom nächsten Jahr an sind je ein Rauchmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur vorgeschrieben. Küche und Badezimmer bleibt außen vor, weil Dämpfe vom Kochen und Schwaden vom Duschen Fehlalarm auslösen können. Grundsätzlich sind Rauchmelder in Räumen sinnvoll, in denen viele Elektrogeräte stehen oder sich viel brennbares Inventar befindet. Verantwortlich für Einbau und Wartung ist der Eigentümer. Unter Umständen kann die Versicherung im Brandfall die Leistung verweigern oder kürzen, wenn Rauchmelder trotz Pflicht nicht vorhanden sind. Mieter haben den Einbau zu dulden, dies gilt jedoch nur in vorgeschriebenen Räumen. Wie der Mieterbund Hessen berichtet, möchte mancher Vermieter in sämtlichen Räumen Rauchmelder anbringen.
Nicht jeder muss Wartung zahlen
Grundsätzlich dürfen Vermieter für die Investition einen sogenannten Modernisierungszuschlag erheben, das sind jährlich elf Prozent der Kosten für Anschaffung und Montage. Angenommen, für den Einbau von drei Rauchmeldern in einer Wohnung zahlt ein Vermieter 150 Euro, bedeutete das einen Anstieg der Miete um jährlich 16,50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung, die jährlich vorgeschrieben ist. Sie dürfen über die Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden - vorausgesetzt, der Mietvertrag lässt das zu.
Pauschale Formulierungen wie „Kosten für Wartung“ hält Rolf Janßen, Geschäftsführer des Frankfurter Mieterschutzvereins, nicht für ausreichend. Sind umgekehrt die Positionen für Betriebskosten detailliert im Mietvertrag aufgeführt, darf darin die Wartung für Rauchmelder nicht fehlen. In älteren Mietverträgen sei das in der Regel nicht der Fall, sagt Janßen. Dann dürften sich Mieter dagegen wehren.
Vermieter darf Melder ersetzten
Beim Mieterschutzverein Frankfurt häufen sich zurzeit in der Beratung Fragen zur Rauchmelder-Pflicht. In der Regel gehe es aber, anders als bei Müllabfuhr und Hausmeisterarbeiten, nicht um „sehr hohe Kostenpositionen“, sagt Janßen, sondern um Summen von im Durchschnitt 10 bis 30 Euro im Jahr.
Was ist, wenn ein Mieter schon selbst vorgesorgt und Rauchmelder von sich aus eingebaut hat? Auch dann muss er dulden, dass der Vermieter neue montiert. Vor allem bei größeren Liegenschaften schließen Vermieter Wartungsverträge mit Dienstleistern wie Techem, Ista oder Brunata ab. Dann ist ein Ausscheren nicht möglich.
Wartung über Funk
Für die wenigen Unternehmen, die sich den Ablesemarkt in Deutschland teilen, sind Rauchmelder ein lukratives Zusatzgeschäft. Bei den meisten ihrer Kunden sind sie bisher schon für Installation und Ablesen von Wasseruhren und Heizkostenzählern zuständig. Jetzt kommen die Rauchmelder noch dazu. Sie müssen einmal im Jahr gewartet werden. Wie der hessische Gebäudedienstleister Techem (Marktanteil in Deutschland knapp 30 Prozent, gemessen an der Zahl der Geräte) mitteilt, baut er Rauchmelder mit Langzeitbatterie ein. Die Wartung erfolgt über Funk. Das ist gut für arbeitende Menschen, die nicht dafür sorgen müssen, dass jemand zu Hause ist, der den Technikern die Tür öffnet.
Mit Glück achtet der Vermieter auf Qualität und lässt Geräte einbauen, die dank eingebauter Elektronik auch noch etwas anderes können. Einige Rauchmelder signalisieren über kleine Lichtblitze, dass sie einsatzbereit sind. Bei guten Geräten lässt sich das Lämpchen nachts dimmen. Das werden empfindliche Schläfer zu schätzen wissen.
Melder ankleben statt schrauben
Techem bietet Rauchmelder auch über das Leasingmodell an. Dieses Angebot nutzten einige Wohnungsunternehmen und rechneten die Leihgebühr über die Betriebskosten ab. Dies müssten Mieter jedoch nicht akzeptieren, meinen Mieterschützer. Nach der überwiegenden Rechtsprechung dürften Leasinggebühren für Rauchmelder nicht umgelegt werden, sagt Mieterschützer Janßen.
Die Stiftung Warentest hat im Januar vergangenen Jahres verschiedene Rauchmeldertypen getestet. Danach ist das Anbringen und Bedienen der Geräte recht einfach, dies auch dank Halteplatten, die nicht geschraubt, sondern geklebt werden können. „Davor braucht niemand Angst zu haben“, heißt es. Das Ergebnis kann für 1,50 Euro noch im Internet unter www.test.de heruntergeladen werden. Viele Informationen liefert auch die Seite www.rauchmelder-lebensretter.de.
Für größere Häuser mit Funkverbindung
Wer möglichst wenig Arbeit mit Rauchmeldern haben und vermeiden möchte, dass die Batteriewechselanzeige häufig piept, muss einen Rauchmelder mit einer langlebigen Batterie wählen. Diese Batterien sind in der Regel aus Lithium und fest eingebaut. Gute Geräte kosten laut Stiftung Warentest im Schnitt knapp 30 Euro und halten zehn bis zwölf Jahre.
Deutlich günstiger sind Rauchmelder mit einer einfachen Alkaline-Batterie. Ikea etwa hat schon einen für knapp 10 Euro im Programm, der bei Stiftung Warentest vor einem Jahr mit „gut“ abgeschnitten hat. Der Nachteil: Die Batterie muss häufiger gewechselt werden. Das kostet Geld und macht Arbeit. Zu empfehlen sind solche Geräte daher nur dort, wo der Batteriewechsel leichtfällt.
Rauchmelder, die per Funk miteinander in Verbindung stehen, eignen sich vor allem für größere Häuser mit mehreren Etagen. Bemerkt ein Gerät Rauch, meldet es dies weiter, und alle schlagen gemeinsam Alarm. Wer einen Dienstleister für Einbau und die jährlich vorgeschriebene Überwachung der Rauchmelder in einem größeren Objekt engagiert, sollte überlegen, ein System mit Ferninspektion zu wählen. Das erspart den Besuch des Ablesers.