
Randale am Frankfurter Opernplatz : Das Gewaltmonopol hat der Staat
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Ruhe vor dem nächsten Sturm? Der Platz vor der Alten Oper in Frankfurt ist wieder aufgeräumt, die Mülltonnen sind stumme Zeugen des Wochenendes. Bild: dpa
Beim Umgang mit asozialem Verhalten wie in Frankfurt geht es nicht um das Thema Migrationshintergrund. Es gilt, alle Säulen unseres Rechtsstaates zu verteidigen. Die Justiz sollte nicht kleinreden, was in einer solchen Nacht passiert.
Das hat Frankfurt nicht verdient, Stuttgart auch nicht, das ganze Land nicht. Um es vorwegzunehmen: Bei der Antwort auf die Frage, wie mit asozialen Leuten umzugehen ist, denen an Wochenendnächten nichts anderes einfällt, als Polizisten zu treten oder Flaschen oder Mülleimer auf sie zu werfen, geht es nicht um das Thema Migrationshintergrund. Die Polizisten haben Migrationshintergrund, die Menschen, die am nächsten Morgen die Scherben zusammenkehren, haben Migrationshintergrund.
Und diejenigen, die am nächsten Tag die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Und gerade deshalb darf gegen diejenigen, die nur darauf warten, dass staatliche Ordnungskräfte einschreiten, um diese dann zu verhöhnen und zu verletzen, mit Härte vorgegangen werden.
Nicht kleinreden, was passiert
Die Stadt Frankfurt hat sich für exakt den richtigen Ansatz entschieden: Aufenthaltsverbote erteilen, nicht den ganzen Opernplatz für das Feiern sperren, sondern von dem Zeitpunkt an, zu dem der Pöbel Platz und Straße zu übernehmen versucht. Die Menschen, die guten Willens sind, müssen sich weiter in ihrer Stadt an den Plätzen aufhalten dürfen, wo sie sich friedlich treffen und feiern wollen. Und diejenigen, die in deren Auftrag das Gewaltmonopol ausüben, müssen die Mittel an die Hand bekommen, dieses auch effektiv durchzusetzen.
An dieser Stelle wird es spannend: Wer aus Heidelberg oder Darmstadt kommt, dem kann man leicht ein Aufenthaltsverbot für Frankfurt erteilen. Doch auch für die Frankfurter unter den Tätern wird erwogen, rechtliche Instrumente zu finden, damit sie sich nicht mehr auf dem Opernplatz aufhalten dürfen. Letztlich muss die Justiz darüber entscheiden, ob ein solches Verbot zulässig ist. Das ist auch richtig so.
Aber wahr ist auch, dass die Justiz nicht kleinreden sollte, was in einer solchen Nacht passiert. Es gilt alle Säulen unseres Rechtsstaates zu verteidigen: die Gewaltenteilung, auch das Gewaltmonopol. Wohlgemerkt: Die Auseinandersetzungen gingen los, als die Polizei einem Verletzten zu Hilfe eilen wollte. Man hatte nur darauf gewartet.