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Bezahlung für ungeimpfte Beamte : Ungerecht und kontraproduktiv

  • -Aktualisiert am

Der Hessische Landtag wird anlässlich der Deutschen Einheit hell angestrahlt. Doch einheitliche Quarantäne-Regelungen gibt es nicht. Bild: dpa

Beamte, die sich nicht impfen lassen, sollen in Hessen auch während einer Corona-Quarantäne ihr Gehalt bekommen. Angestellte würden in dem Fall allerdings leer ausgehen. Diese Ungerechtigkeit ist Wasser auf den Mühlen der Falschen.

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          Beamte, die sich nicht gegen das Corona-Virus haben impfen lassen, werden auch nach dem 1. November weiter ihr Geld erhalten, wenn sie in Quarantäne geschickt werden. Ungeimpfte Angestellte gehen indes leer aus, denn für sie wird die sogenannte Verdienstausfallentschädigung während der Quarantäne gestrichen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch noch Wasser auf die Mühlen derer, die dem Staat wahlweise Unfähigkeit oder Übermaß bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie attestieren.

          Natürlich ist die Besoldung von Beamten anders zu bewerten als der Lohn von Angestellten. Und die Argumentation des hessischen Innenministeriums, nach der Beamte von ihrem Dienstherrn alimentiert würden und dies ein verfassungsrechtlich verankerter Grundsatz sei, ist juristisch mit Sicherheit richtig. Auch die daraus resultierende Begründung, dass Staatsdiener ihre Besoldung im Quarantänefall grundsätzlich weiter erhalten, ist nach bestehender Gesetzeslage korrekt. Dann stellt sich aber die Frage, warum die Landesregierung in der Gesundheitsministerkonferenz die Abschaffung der Entschädigung unterstützt hat, obwohl sie weiß, dass diese Verschärfung einen Teil der berufstätigen Hessen gar nicht betrifft.

          Fatale Ungleichbehandlung

          Sinn und Zweck der neuen Regel sollte doch sein, impfunwillige Menschen mit finanziellem Druck zur Impfung zu bewegen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte noch Mitte September erklärt, Menschen dürften nicht zur finanziellen Belastung der Allgemeinheit werden, wenn sie nicht arbeiten könnten, weil sie nicht die Möglichkeiten zur Impfung genutzt hätten. Gilt das nicht auch für impfunwillige Beamte, die in die Quarantäne müssen, werden sich viele Bürger fragen.

          Diese offensichtliche Ungleichbehandlung verstärkt nicht nur bereits vorhandene Ressentiments gegen das Berufsbeamtentum, sondern sie schwächt auch den Kampf gegen die Pandemie. Es kann der fatale Eindruck der Bevorzugung entstehen. Eine Regel, die nur für einen Teil der Bevölkerung Nachteile birgt, führt zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft.

          Es geht nicht darum, erwachsene Impfverweigerer in ihrer verqueren Argumentation zu unterstützen. Es geht um die Gleichbehandlung von Bürgern. Wenn es also rechtlich nicht möglich ist, ungeimpften Beamten im Quarantänefall ihr Geld zu streichen, dann muss diese Regel auch für alle anderen Arbeitnehmer zurückgenommen werden. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes.

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