Händlerin bekommt Recht : Gericht: Corona-Verordnung verstößt wohl gegen Grundgesetz
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Im Fenster einer Hamburger Kiez-Kneipe hängt ein Zettel mit dem Hinweis auf die 2G-Regeln. Bild: Markus Scholz/dpa
Auch Händler dürfen Kunden den Zutritt zum Geschäft verweigern, die nur einen Corona-Negativtest vorweisen. Eine hessische Regel, die das untersagt, dürfte gegen das Grundgesetz verstoßen, so ein Gericht.
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat einer Grill-Händlerin per einstweiliger Anordnung erlaubt, nur Kunden ins Geschäft zu lassen, die geimpft oder genesen sind. Sie dürfe Kunden ablehnen, die nur einen Negativtest vorwiesen. Es gebe „erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Ausschluss von Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen von der sogenannten 2-G-Regelung“, wie sie das Land Hessen in der Coronavirus-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 16. September geregelt habe, teilte das Gericht mit.
In der Verordnung gibt es die Möglichkeit für 2-G unter anderem für Kinos, Theater, Clubs, Diskotheken, Gaststätten, Hotels, Massagebetriebe und Bordelle, sie können dann auf Maskenpflicht und Abstandsregeln verzichten. Der Einzelhandel ist davon explizit ausgenommen. Die Händlerin hatte bei dem Gericht beantragt, dass auch ihr Geschäft diese 2-G-Option haben müsse. Die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene sei von ihr „freiwillig und überobligatorisch“, hieß es, damit ihre Mitarbeiter auf das Tragen einer Maske verzichten könnten und Beratungsgespräche leichter seien.
Die Ungleichbehandlung des Einzelhandels werde vom Land nicht hinreichend begründet, erläuterte das Gericht. Es müssten Sachgründe genannt werden, warum diskriminiert werde. Ausweislich der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts sei nicht erkennbar, dass der Einzelhandel im besonderen Maße für mehr Corona-Infektionen verantwortlich sei. Es gebe „erhebliche Zweifel“, dass die Verordnung an diesem Punkt mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar sei. Das Land hat 14 Tage Zeit, gegen die gerichtliche Anordnung Beschwerde einzulegen.