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Gerichtsbeschluss : „Querdenker“-Demonstration in Frankfurt bleibt verboten

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Mitte November hatten „Querdenker“ in Frankfurt bereits gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert. Bild: dpa

Es bleibt dabei: Die „Querdenker“ dürfen am Samstag nicht in Frankfurt demonstrieren. In Dresden kam es zu einem ähnlichen Urteil. Die Gruppierung will nun Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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          Das Verwaltungsgericht hat das Verbot einer für Samstag geplanten Demonstration sogenannter Querdenker-Initiativen in der Frankfurter Innenstadt bestätigt. Die Richter folgten der Auffassung des Ordnungsamtes, nach der die Kundgebungen und Protestumzüge von mehreren tausend Teilnehmern, von denen nach den bisherigen Erfahrungen viele die Schutzvorkehrungen gegen Infektionen mit dem Coronavirus missachteten, eine große Gefahr für die Gesundheit darstellten. Nach der ursprünglichen Anmeldung sollten bis zu 40.000 Menschen nach Frankfurt kommen, die überwiegend der Meinung sind, dass die Corona-Politik falsch sei und Freiheitsrechte einschränke.

          Das Gericht begründete den Eilbeschluss auch damit, dass angesichts der Pandemie die angemeldeten zwölf dezentralen Kundgebungen und der folgende Marsch durch die Innenstadt ohne hinreichende Konzepte, insbesondere, was die Einhaltung der Hygienevorschriften angehe, nicht vertretbar seien. Zudem hob das Gericht auf „bundesweite Vorerfahrungen“ mit Veranstaltungen der „Querdenker“ ab, insbesondere bei der vom selben Antragsteller am 14. November zu verantwortenden Versammlung in Frankfurt: Es sei abermals damit zu rechnen, dass es zu Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und das Abstandsgebot kommen werde. Gegen den Eilbeschluss können die Initiativen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Am späten Freitagnachmittag erklärten die „Querdenker“, dass sie diesen Rechtsweg beschreiten wollen.

          Schon bevor die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bekanntwurde, hatte die Gruppierung ihre Anhänger über den Messaging-Dienst Telegram aufgefordert, selbst im Falle eines weiter bestehenden Verbots der Kundgebungen, am Samstag in die Frankfurter Innenstadt zu kommen und Trillerpfeifen oder Trommeln mitzubringen. Sie sollten sich gegen 12 Uhr in der Innenstadt oder Altstadt aufhalten. Möglich erscheint eine Protestaktion an der Paulskirche: Dort hatten sich bereits am 19. November Gegner der Corona-Maßnahmen versammelt.

          Die Polizei ist ihren Angaben zufolge auf jede Entwicklung gut vorbereitet; man müsse abwarten, wie viele Anhänger nun nach Frankfurt kommen und wie sie auftreten würden, hieß es. Auch diesmal würden insbesondere keine Verstöße gegen die Regeln zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus geduldet, sagte ein Sprecher.

          Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat eine für Samstag geplante Demonstration der „Querdenker“ in ihrer Stadt untersagt. Für diesen Fall hatte der Veranstalter schon im Vorfeld den Gang zum Oberverwaltungsgericht Bautzen angekündigt.

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