Hessen führt flächendeckend 2-G-Regel ein
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Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will gemäß dem Bund-Länder-Beschluss flächendeckende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hessen umsetzen. Bild: Lucas Bäuml
Schärfere Regeln für Ungeimpfte, mehr Kontrollen und eine deutliche Ausweitung der Impfangebote – soll will Hessen gegen die massiv steigenden Corona-Zahlen ankämpfen.
Ab Mitte nächster Woche wird in Hessen die 2-G-Regel gelten. Demnach werden ab einer Hospitalisierungsrate von drei Corona-Patienten in Kliniken auf 100.000 Einwohner nur noch Geimpfte oder Genesene (2 G) Zutritt etwa zu Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie oder körpernahen Dienstleistungen erhalten. Zudem wird es eine Impfpflicht für medizinisches Personal in Krankenhäusern und Altenheimen geben. Das hat Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagabend nach der Bund-Länder-Konferenz in der Wiesbadener Staatskanzlei mitgeteilt. Am Freitag tagt das Corona-Kabinett der Landesregierung, um die von Bund und Ländern gemeinsam getroffenen Beschlüsse für Hessen umzusetzen. Scharfe Kritik äußerte Bouffier am neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. „Diese Entscheidung halte ich für falsch“, sagte der Ministerpräsident. In der Bevölkerung werde der Eindruck erweckt, die epidemische Notlage von nationaler Bedeutung könne gestrichen werden. Wie Hessen am Freitag im Bundesrat über das Infektionsschutzgesetz abstimmen will, verriet Bouffier nicht, bezeichnete das Verhalten der Ampel-Koalition jedoch als „Erpressung.“
Die Bund-Länder-Konferenz sei von dem Bemühen gekennzeichnet gewesen, aufgrund des außerordentlichen Ernstes der Lage Maßnahmen zu beschließen, die die vierte Welle brechen. Auf der anderen Seite solle versucht werden, das Leben soweit als möglich aufrecht zu erhalten. Laut Bouffier seien „bedeutende Maßnahmen“ vereinbart worden. So werde deutschlandweit die 2G-Regel für Innenräume eingeführt, deren Ausgestaltung an den sogenannten Hospitalisierungswert geknüpft ist. Es gibt künftig drei Stufen. Stufe 1 beginnt bei einem Hospitalisierungswert von 3. Dann wird 2G verbindlich gelten. Ab der Stufe 2 mit einem Wert von 6 gilt die 2-G-Plus-Regel. Das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen und negativen Test vorweisen. Dies kann, so Bouffier, ein Antigen-Schnelltest sein. Welche Regeln für Stufe 3 ab einem Wert von 9 gelten, steht derzeit noch nicht fest. In Hessen beträgt der Hospitalisierungswert derzeit rund 4,8.
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