Linksfraktion und FDP dagegen : CDU plädiert für Gottesbezug in hessischer Verfassung
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Gegen einen Gottesbezug in der Verfassung: Ulrich Wilken von den Linken Bild: Wolfgang Eilmes
Ein Gottesbezug in der hessischen Verfassung? SPD und Grüne reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß der CDU im Reformkonvent. Die Linkspartei und die FDP sind dagegen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat für die geplante Reform der hessischen Verfassung die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel vorgeschlagen. SPD und Grüne schließen eine solche Änderung nicht grundsätzlich aus, während sich Linkspartei und FDP dagegen aussprechen. Nach Ansicht der Union sollte die Präambel um die Formulierung ergänzt werden: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..., hat sich Hessen ... diese Verfassung gegeben.“ Der CDU-Abgeordnete und Obmann seiner Fraktion im Verfassungskonvent des Landtags, Christian Heinz, sieht in einer solchen Formulierung keinen Widerspruch zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates, zumal der Gottesbezug nicht explizit auf den christlichen Glauben ausgerichtet sei.
Die von seiner Fraktion vorgeschlagene Erweiterung der geltenden Präambel der Landesverfassung entspreche dem Grundgesetz, sagt Heinz. Der Gottesbezug, verbunden mit der Verantwortung vor den Menschen, sei eine Absage an alle totalitären Staatsmodelle. Mit der Formel als Motivation sei weder eine Verpflichtung auf das Christentum oder auf einen persönlichen Gott zum Ausdruck gebracht noch das Land Hessen als christlicher Staat charakterisiert. Über den Motivationscharakter hinaus wirke die Formel auch in die Zukunft, meint Heinz. Sie enthalte ein normatives Staatsziel, das in etwa besage: „Alle staatliche Politik muss den Menschen in seiner Würde achten und in Rechnung stellen, dass er weder als Individuum noch als Kollektiv in Bezug auf die Bedingungen seiner Existenz souverän ist.“
Gutachter für Gottesbezug
Zu Beginn einer dreitägigen Expertenanhörung zur Modernisierung der Landesverfassung plädierte der von der CDU als Gutachter benannte Göttinger Rechtsprofessor Christian Starck in Wiesbaden für die Einführung eines Gottesbezugs. Er wies darauf hin, dass es solche Formulierungen sowohl im Grundgesetz als auch in den Landesverfassungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt schon gebe. SPD-Obmann Norbert Schmitt hält eine solche Ergänzung der hessischen Verfassung zwar nicht für zwingend erforderlich, seine Fraktion werde sich aber einem breiten Konsens in dieser Frage auch nicht verweigern. Die Grünen wollen die bis morgen dauernde Expertenanhörung abwarten, bevor sie sich festlegen.
Der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken spricht sich hingegen kategorisch gegen einen Gottesbezug aus. Die Autoren der vor 70 Jahren in Kraft getretenen Verfassung hätten schließlich ganz bewusst auf die Trennung von Staat und Kirche geachtet. „Religion ist Privatsache“, meint Wilken. Auch Jörg-Uwe Hahn, Vertreter der FDP im Verfassungskonvent, äußert sich ablehnend. Die christlich-jüdische Tradition des Landes Hessen bedürfe keiner derartigen Betonung in der Präambel.
Um die Verfassung zu ändern, bedarf es der Stimmen von mehr als der Hälfte der Landtagsabgeordneten und anschließend der Zustimmung der einfachen Mehrheit bei einer Volksabstimmung. Theoretisch reicht die Regierungsmehrheit von CDU und Grünen also aus, um einen Änderungsvorschlag zur Volksabstimmung zu stellen. Allerdings sind bei der geplanten Verfassungsreform alle Landtagsfraktionen bestrebt, schon im Parlament eine möglichst breite Mehrheit unter Einbeziehung der Opposition zu erreichen.