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Gießen : Bürgerbeteiligung als einklagbares Recht

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Sieht Gießen als Vorbild bei Bürgerbeteiligung: Dietlind Grabe-Bolz (SPD), Rathauschefin im Wahlkkampf Bild: Franz Möller/Archiv

Künftig soll die Bürgerbeteiligung selbstverständlicher Teil der politischen Willensbildung in Gießen werden. Deshalb hat sich die Stadt nun eine Satzung dazu gegeben. Die sieht ein einklagbares Recht vor.

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          Die Stadt Gießen gibt den Bürgern ein verbrieftes Recht auf mehr Mitsprache. Die Stadtverordneten beschlossen am Donnerstagabend mehrheitlich eine entsprechende Satzung. Darin wird die Beteiligung der Bürger als einklagbares Recht festgeschrieben. Was Vergleichbares gibt es nach Angaben der Universitätsstadt in keiner anderen hessischen Kommune.

          Künftig soll die Bürgerbeteiligung selbstverständlicher Teil der politischen Willensbildung in Gießen werden. Kernpunkt der Satzung ist unter anderem eine Internetplattform, auf der die Stadt künftig ihre Vorhaben öffentlich machen will. Die Gießener haben dann die Möglichkeit, die Projekte zu kommentieren.

          „Ich bin mir sicher, dass uns andere nachfolgen werden“, sagte Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD). Die Beteiligung der Bürger sei überall ein wichtiges politisches Thema. Im Verlauf der Debatte im Stadtparlament meldete die Opposition Zweifel an, ob die Satzung mit der Hessischen Gemeindeordnung zu vereinbaren sei.

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