Bistum Limburg : Kassenprüfer wälzen Bücher und zählen nach
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Zeigt her die Kassenbücher: Im Bistum Limburg werden die Ausgaben für den Bau der Bischofsresidenz nun nachgeprüft. Bild: AP
Jetzt wird nachgerechnet: Kassenprüfer nehmen die Kosten für den Bau der neuen Limburger Bischofsresidenz unter die Lupe. Vom Ergebnis dürfte auch die Zukunft des Bischofs im Amt abhängen.
Um Klarheit im Bauskandal rund um Limburgs Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst zu schaffen, rechnen Kassenprüfer seit Freitag nach, wie es zur Kostenexplosion beim Bau des Bischofssitzes kommen konnte. Die von der Deutschen Bischofskonferenz berufene Kommission soll vor allem untersuchen, warum der Neubau statt der ursprünglich geplanten 2,5 Millionen Euro nun mehr als 30 Millionen Euro kosten soll. Zudem geht es um die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt davon gewusst und entschieden hat. Unklar ist, wann Ergebnisse vorliegen. Tebartz-van Elst wird Verschwendung beim Bau der Residenz vorgeworfen.
„Es geht um die Klärung der Kosten, die Klärung der Finanzierung und die Erklärung der Entscheidungswege“, teilte ein Sprecher der Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mit. Das Gremium setzt sich aus Finanz- und Baufachleuten sowie Kirchenrechtlern zusammen. Über alles Weitere sei Vertraulichkeit vereinbart worden, hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, erklärt.
Viele Kosten beruhen auf Sonderwünschen
Unklar ist daher, wo die Kommission tagt, wer ihr angehört und wann sie erste Ergebnisse liefern wird. Zollitsch hatte im Vorfeld betont, zügig handeln zu wollen. Schnellschüsse sollten aber vermieden werden. Vom Ergebnis der Prüfung könnte abhängen, ob der umstrittene Limburger Bischof im Amt bleiben darf oder nicht.
Tebartz-van Elst soll nach unterschiedlichen Angaben über die wahren Kosten des Baus informiert gewesen sein, zudem gehen nach Angaben des Vermögensverwaltungsrats des Bistums viele Kosten auf Sonderwünsche des Bischofs zurück. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat zudem einen Strafbefehl gegen ihn wegen falscher Erklärungen an Eides beantragt. Dabei geht es um Aussagen des Geistlichen wegen eines Erste-Klasse-Flugs nach Indien.