Attentat von Hanau : Ermittlungen zum Notausgang eingestellt
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Tatort: die Arena Bar in Hanau Bild: Wolfgang Eilmes
Die Ermittlungen zum Notausgang in der Arena Bar in Hanau sind eingestellt worden. Überlebende und Angehörige der Opfer des Attentats vom Februar 2020 hatten wegen fahrlässiger Tötung geklagt.
War die Fluchttür in der Arena Bar in Hanau in der Attentatsnacht des 19. Februar 2020 tatsächlich verschlossen? Hätten sich Opfer des rassistisch motivierten Attentäters, der an diesem Abend neun Menschen tötete, sonst durch diese Tür retten können? Dieser Frage ist die Staatsanwaltschaft Hanau mit detaillierten Ermittlungen zum genauen Tathergang nachgegangen, doch eine endgültige Antwort darauf wird es nicht geben. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wurde das Verfahren „mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat“ eingestellt.
Anzeige erstattet hatten zwei Überlebende des Anschlags sowie drei Angehörige eines der beiden in der Arena Bar getöteten Männer. Der Vorwurf gegen Unbekannt lautete der Staatsanwaltschaft zufolge im Wesentlichen auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Der Notausgang sei von innen abgeschlossen gewesen, stellten die Antragsteller fest. Außerdem habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Polizeibeamte von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anweisung hin geschlossen gewesen sei, um die Flucht bei Drogenkontrollen zu verhindern.
Zahlreiche Widersprüche
Die Staatsanwaltschaft befragte aufgrund der Anzeige unter anderem frühere Mitarbeiter der Arena Bar sowie Gäste und wertete Überwachungsvideos aus. Außerdem zog sie Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamts in Wiesbaden heran sowie die Gewerbeakte der Bar und Bauunterlagen. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten sei nicht festgestellt worden, lautete das Ergebnis.
Bei ihren Ermittlungen stieß die Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Widersprüche, die in einer 40 Seiten umfassenden Pressemitteilung dargestellt sind. So war die Tür nach einigen Zeugenaussagen in der Regel nicht von innen verschlossen gewesen. Sie habe vor allem dazu gedient, den Müll nach draußen zu bringen. Nur um von außen wieder in die Bar zu gelangen, sei ein Schlüssel notwendig gewesen. Nach Darstellung anderer Befragter war die Tür meist abgeschlossen. Möglich ist auch, dass die Tür so schwergängig war, dass man sie für geschlossen habe halten können. Die „Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Tatnacht“ konnten laut Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit aufgeklärt werden.
Nach den Feststellungen der Ermittler wurde zudem der Vorwurf, dass Polizeibeamte oder Mitarbeiter des Ordnungsamts das Verschließen des Notausgangs angeordnet oder hingenommen hätten, nicht durch konkrete Anhaltspunkte belegt. Ein weiterer Vorwurf der Anzeigensteller, der Fluchtweg sei durch bauliche Veränderungen – gemeint ist ein nachträglich eingebauter Lagerraum – vom hinteren Schankareal der Bar zum Notausgang versperrt worden, sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an. Laut Bauamt sei der Lagerraum hinter dem Tresen, in dem Bargäste Zuflucht suchten, nicht zu beanstanden gewesen. Es sei außerdem keineswegs sicher, dass Opfer die Fluchttür überhaupt unbeschadet hätten erreichen können. Der Attentäter hätte ihnen vermutlich in den Rücken geschossen.