Neue Strafanzeige gegen Tätervater
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Erinnerung an die Toten von Hanau: Die Namen der Opfer des Terroranschlags vom 19. Februar 2020 auf einem Wandbild in einem Hanauer Kulturzentrum Bild: Michael Braunschädel
Gegen den Vater des Attentäters von Hanau wird ermittelt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob er eine Angehörige eines der Opfer seines Sohns bedrängt hat.
Gegen den Vater des Attentäters von Hanau, Hans-Gerd R., gibt es neue Ermittlungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt haben. Eine Angehörige eines der Opfer der Tatnacht am 19. Februar 2020 hat Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der Nachstellung nach Paragraph 238 des Strafgesetzbuchs, umgangssprachlich als Stalking bezeichnet. Das Polizeipräsidium in Offenbach berichtete von einem „Vorfall“ am Wochenende vor dem Wohnhaus einer Opferfamilie. Näheres wollte die Pressestelle nicht bekannt geben. Nach Angaben des Sprechers wurden „polizeiliche Maßnahmen“ zum Schutz der Angehörigen eingeleitet. Details wurden nicht genannt.
Nach der Vorschrift zur Nachstellung wird das Bedrängen oder Bedrohen verfolgt, wenn die Lebensgestaltung des Opfers dadurch eingeschränkt oder es verächtlich gemacht wird. Ein solches Verhalten wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet, in schweren Fällen von bis zu fünf Jahren.
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