Amtsgericht Frankfurt : E-Zigaretten keine Arznei: Freispruch für Händler
- Aktualisiert am
Nikotinhaltig, aber keine richtige Zigarette und auch keine Arznei: E-Zigarette Bild: dapd
Wer E-Zigaretten verkauft, verstößt nicht gegen das Arzneimittelgesetz. Dies folgt aus einem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt, das einen Händler freigesprochen hat.
Ein 28 Jahre alter Mann ist in Frankfurt vom Vorwurf freigesprochen worden, wegen des Handels mit E-Zigaretten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Die nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten seien bloße Genussmittel und fielen nicht unter das Arzneimittelgesetz, urteilte das Amtsgericht. Im Frühjahr hatte schon das Oberlandesgericht in Münster so geurteilt.
Von den Zollbehörden am Frankfurter Flughafen war Ende vergangenen Jahres ein Paket mit rund 300 E-Zigaretten sowie 100 Hülsen und 30 Verdampfern beschlagnahmt worden. Die Ware war aus China gekommen und an den Angeklagten adressiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte danach Anklage wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erhoben. Wegen ihres Nikotinanteils sei die E-Zigarette gesundheitsschädlich, lautete die Begründung.