Prozess um „Goldfinger“-Sparmodell endet mit Einstellung
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Beim Steuersparmodell „Goldfinger“ ging es um den Kauf von Edelmetallen. Bild: obs
Der „Goldfinger“-Prozess endet nach 15 Monaten mit einer Einstellung. Das Landgericht Augsburg erkennt bei den angeklagten Anwälten und Steuerberatern nur geringe Schuld.
Frankfurt. Es sollte der Beginn für eine Reihe von Steuerstrafverfahren sein, so groß, wie sie die Augsburger Justiz seit Jahren nicht gesehen hat. Doch am Dienstag fand der Pilotfall um den mutmaßlichen Steuerbetrug, unter dem klangvollen Namen „Goldfinger“ in ganz Deutschland bekannt, sein Ende. Nach 15 Monaten Verhandlungsdauer hat das Landgericht Augsburg das Verfahren gegen die beiden Angeklagten, zwei Rechtsanwälte und Steuerberater aus München, eingestellt.

Redakteur in der Wirtschaft.
Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen gegen zeitweise 100 Beschuldigte und den Strafprozess mit großem Aufwand vorangetrieben hatte, und die Angeklagten dem Schritt zugestimmt. Der Prozess sowie ein weiteres ebenfalls bei der Kammer anhängiges Strafverfahren gegen beide Angeklagten wegen geringer Schuld sanktionslos eingestellt worden, teilte das Landgericht Augsburg in einer Erklärung mit. Im Detail heißt das: Die Angeklagten mussten keine Geldauflage zahlen, allerdings sieht die Variante der Einstellung nach Paragraph 153 Strafprozessordnung auch eine Strafverfolgung in Zukunft vor, etwa wenn neue Beweise auftauchen sollten.
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