Eine Neupartei in der Falle
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14. April 2013 in Berlin: Gründungsparteitag der AfD: Wolf-Joachim Schünemann, Heidrun Jakobs, Frauke Petry, Konrad Adam, Bernd Lucke und Alexander Gauland (von links) Bild: Matthias Lüdecke / F.A.Z.
Der Gesetzgeber will Parteimitglieder vor einer übergriffigen Parteiführung schützen. Das Beispiel der AfD zeigt: Dieser Schutz kann Extremismus befördern.
Der 6. Februar 2013 war kein Tag, der sich anfühlte, als würde die Parteienlandschaft der Bundesrepublik umgepflügt. Die Nachricht des Tages lautete, dass Angela Merkel der von Plagiatsvorwürfen geplagten Annette Schavan ihr „volles Vertrauen“ aussprach. Niemand nahm Notiz von der Gründung einer neuen Partei mit dem ulkigen Namen „Alternative für Deutschland“. Es gab keine Zeitungsberichte, keine Tickermeldungen.
Als die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Anfang März als Erste berichtete, dass Eurokritiker eine Partei gründen wollten, war dies in Wahrheit schon einen Monat vorher geschehen, im Evangelischen Gemeindezentrum Oberursel, wo der Mitgründer Konrad Adam wohnte. Was am 11. März in der Stadthalle Oberursel vor Hunderten Zuschauern folgte, war eine Werbeveranstaltung, und der „Gründungsparteitag“ am 14. April in Berlin war der erste Parteitag, aber nicht die Gründung selbst.
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