Wehrdienst : Der Totalverweigerer kämpft seit Jahren
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Volker Wiedersberg: Weder Wehr- noch Zivildienst Bild: dpa
Vor zwölf Jahren wehrte sich Volker Wiedersberg zum ersten Mal gegen seine Einberufung in die DDR-Volksarmee.
Volker Wiedersberg konnte damals nicht ahnen, dass seine Weigerung einmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach sich ziehen würde. Vor zwölf Jahren stemmte er sich noch in der DDR gegen den Wehrdienst und jeden anderen staatlichen Zwangsdienst. Seitdem kämpft er vor Gericht für seine Anerkennung als Totalverweigerer. 1999 erreichte Wiedersberg einen Etappensieg, als das Potsdamer Landgericht seinen Fall in einem Vorlagebeschluss dem Bundesverfassungsgericht vorlegte.
Es ist das erste solche Verfahren in Karlsruhe seit Ende des Kalten Krieges. Dass sein Name nun an prominenter Stelle auftaucht, nimmt der 33- jährige Rechtsreferendar aus Langerwisch bei Potsdam gelassen. Für ihn gibt es „gute Gründe“, die Wehrpflicht für verfassungswidrig zu erklären. „Zumindest bin ich der großen Hoffnung, dass die Wehrpflicht da nicht ohne Blessuren herauskommen wird“, sagt der Mitbegründer der „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär“.
Wiedersberg wurde am 22. Februar 1969 in Schwerin als Sohn eines Arztehepaars geboren und evangelisch erzogen. In der DDR wurde er vom Abitur ausgeschlossen, weil er sich nicht an den „Kriegsspielen“ eines vormilitärischen Ausbildungslagers für Schüler beteiligen wollte. 1989 lehnte er auch den Dienst als Bausoldat in der Nationalen Volksarmee (NVA) ab. Nach der Wende wurde der überzeugte Pazifist aus dem dem Stasi-Knast entlassen.
1993 verweigerte er auch den Zivildienst und wurde prompt auch im geeinten Deutschland gemaßregelt - 1998 vom Potsdamer Amtsgericht mit einer Geldstrafe. Das Delikt: Dienstflucht - das zivildienstliche Pendant zur Fahnenflucht. 1999 erreichten Wiedersberg und Kaleck dann am Potsdamer Landgericht einen Etappensieg: Die Richter erklärten die Wehrpflicht wegen der verbesserten sicherheitspolitischen Situation Deutschlands für unnötig und befassten ihre Karlsruher Kollegen mit der Sache. Wiedersbergs Prozess wurde bis zur Klärung ausgesetzt.