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Europaparlament : Wie fleißig ist Silvana Koch-Mehrin?

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Hat Silvana Koch-Mehrin eine Falschaussage gemacht?

Hat Silvana Koch-Mehrin eine Falschaussage gemacht? Bild: AP

Kurz vor der Europawahl hat die FDP-Spitzenkandidatin Silvana Koch-Mehrin versucht, ihr ungenehme Berichterstattung über angebliche Fehltage im Parlament zu verbieten. Doch eine Klage gegen die F.A.Z. scheiterte. Hat sie gar eine Falschaussage gemacht?

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          Auf Silvana Koch-Mehrins Internetseite werden die Sekunden bis zur Europawahl in Deutschland gezählt. Siegesgewiss scheint die FDP-Spitzenkandidatin dem Wahlsonntag entgegen zu lächeln. Dabei zitiert sie Walter Hallstein, Antoine de Saint-Exupéry oder Benjamin Franklin. Den Amerikaner präsentiert die 38 Jahre alte Europaabgeordnete mit dem Ausspruch: „Mit Widersprechen und Besserwissen kann man manchmal einen Menschen besiegen. Aber es bleibt ein leerer Gewinn, denn gewinnen kann man ihn damit nie.“

          So gesehen, dürfte die FDP-Spitzenfrau eine unruhige Endphase des Wahlkampfs erwarten. Seit Ende April eine sich auf offizielle Quellen berufende Untersuchung über die Tätigkeit von mehr als 900 Abgeordneten erschienen ist, die dem Parlament seit 2004 angehört haben, scheint Frau Koch-Mehrin und ihren politischen und juristischen Mitstreitern jedenfalls das Lächeln vergangen zu sein. Nicht nur Widerspruch und schriftliche Hinweise auf angeblich besseres Wissen, sondern auch eine – inzwischen richterlich aufgehobene – einstweilige Verfügung erschwerten die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und ihres Internetportals.

          Sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Untersuchung in dem von Flavien Deltort, einem früheren Mitarbeiter des – wie Frau Koch-Mehrin – zur liberalen Fraktion gehörenden italienischen Abgeordneten Marco Cappato, betriebenen Internet-Portals „Parlorama“, haben sich die Wogen in der Auseinandersetzung um Zahlen und Präsenzquoten keineswegs geglättet. Das richterliche Verbot, über die Präsenzquote Frau Koch-Mehrins von 38,9 Prozent seit ihrer Wahl im Jahr 2004 bis Ende 2008 zu berichten, wurde aufgehoben. Nicht berücksichtigt bei den Zahlen war, wie die F.A.Z. schon Ende April angemerkt hatte, dass Frau Koch-Mehrin wegen der Geburt zweier Kinder zweimal Mutterschutzzeiten in Anspruch genommen hatte. Die FDP-Abgeordnete hatte gegenüber der F.A.Z. am 23. April darauf hinweisen lassen, dass sie von der Verwaltung des Parlaments während der laufenden Wahlperiode bei 76,2 Prozent der Plenartagungen als anwesend registriert worden sei.

          Sie war „Für Deutschland in Europa”, aber kein einziges Mal Berichterstatterin
          Sie war „Für Deutschland in Europa”, aber kein einziges Mal Berichterstatterin : Bild: ddp

          Auf die am selben Tag der FDP-Politikerin schriftlich übermittelten Bitte der F.A.Z., die Unterschiede zu den Zahlen Deltorts eingehender zu erklären, reagierte Frau Koch-Mehrin damals nicht. Stattdessen ließ sie durch ihren Anwalt zur Abgabe einer auf den Online-Bereich bezogenen strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und verlangte dort ebenfalls die Veröffentlichung einer „Richtigstellung“; für den Fall, dass dem Verlangen nicht fristgerecht nachgekommen werde, werde er seiner Mandantin empfehlen, in dieser Angelegenheit unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

          Falsche Aussage unter Eid?

          Anfang Mai erging die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts, die vorigen Freitag aufgehoben wurde. Wenige Tage vorher hatte das Parlament auf der offiziellen Webseite die ausgewiesene Präsenzquote unter Berücksichtigung von 59 Tagen Mutterschutz und von 22 Tagen, an denen die Abgeordnete offenbar nicht auf den Anwesenheitsliste verzeichnet war, aber an Abstimmungen im Plenum teilgenommen hat, auf 62 Prozent erhöht. Da Frau Koch-Mehrin in einer von zwei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen auf ihre „Präsenzquote von 75 Prozent“ verwiesen hat, wird nun gefragt, inwieweit die Abgeordnete eine falsche Aussage gemacht haben könnte.

          Die FDP-Spitzenkandidatin bezeichnet die neue Angabe des Parlaments als „falsch“ – nicht zuletzt, weil „nach den Regularien“ des Parlaments die 59 Tage Mutterschutz nicht von der Gesamtzahl der Sitzungstage abgezogen, sondern der Zahl der (tatsächlichen) Tage ihrer Anwesenheit zugeschlagen werden müssten.

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