Eilantrag abgelehnt
Berlin-Wahl darf am 12. Februar stattfinden
Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag für eine Verschiebung der Wahl ab. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wiederholung der Wahl von 2021 zurecht angeordnet hat, muss in Karlsruhe noch geprüft werden.
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Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag für eine Verschiebung der Wahl ab. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wiederholung der Wahl von 2021 zurecht angeordnet hat, muss in Karlsruhe noch geprüft werden.
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