
Wahl in Berlin : Erlaubnis ohne Begründung
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Das Berliner Abgeordnetenhaus bei der Wahl von Franziska Giffey (SPD) zur Regierenden Bürgermeisterin im Dezember 2021. Bild: dpa
Am 12. Februar darf in Berlin ein neues Abgeordnetenhaus gewählt werden. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus. Sollen sich die Hoffnung machen, die auf eine Wiederholung auch der Bundestagswahl dringen?
In einer Hinsicht herrscht seit Montag in Berlin Klarheit: Die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Mangels einer öffentlichen Begründung der Eilentscheidung aus Karlsruhe ist aber nicht klar, wie es um die Argumente derer steht, die mit ihrer Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts vorgegangen sind.
Sie wollten, dass die Wahl vom 26. September 2021 wegen massiver und flächendeckender Verletzung elementarer Wahlgrundsätze komplett wiederholt werden muss. Wäre die Beschwerde offenkundig unbegründet, hätte Karlsruhe sie sogleich zurückweisen können. Dass dies nicht geschehen ist, sollte indes nicht zu der Hoffnung verleiten, dass die Entscheidung in der Hauptsache anders ausfallen könnte.
Bundesweit spürbare Folgen
Das Zögern der Bundesverfassungsrichter steht vielmehr im Zusammenhang mit der Prüfung der Wahlprüfungsbeschwerden von CDU/CSU und AfD gegen den mit der Mehrheit der Ampelkoalition gefassten Beschluss, die gleichzeitig abgehaltene Bundestagswahl nur in wenigen Wahlkreisen wiederholen zu lassen.
Sollte Karlsruhe das Votum der Berliner Richter zugunsten einer kompletten Wahlwiederholung für triftig halten, wäre es womöglich um den Bundestagsbeschluss geschehen – mit bundesweit spürbaren Folgen, die ebenfalls allesamt in Ruhe bedacht zu werden verdienen.