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Entscheidung aus Karlsruhe : Die Berlin-Wahl wird wiederholt – vorerst

Wahlhelfern beim Auszählen der Stimmen für die Bundestagswahl im September 2021 in Berlin Bild: dpa

42 Berliner wollten die Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar noch abwenden. Sie scheiterten in Karlsruhe. Die Berliner Parteien reagieren vor allem mit Erleichterung.

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          Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag bekannt gegeben, dass die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar im gesamten Bundesland wiederholt werden darf. Die Karlsruher Richter lehnten einen Eilantrag von 42 Berlinern ab, auf die Wahlwiederholung vorerst zu verzichten. Die Antragsteller argumentierten, bei der Wahl am 26. September 2021 seien nicht in allen Wahlbezirken Fehler aufgetreten. Eine komplette Wahlwiederholung sei überzogen.

          Stephan Klenner
          Redakteur F.A.Z. Einspruch.
          Johannes Leithäuser
          Politischer Korrespondent für das Vereinigte Königreich und Irland.

          Der Berliner Verfassungsgerichtshof geht hingegen davon aus, dass die Wahlpannen Auswirkungen auf die Mandatsverteilung im gesamten Bundesland hatten. Die Landesverfassungsrichter ordneten darum am 16. November 2022 die Komplettwiederholung der Wahl an. Gegen diese Entscheidung wollten die Antragsteller nun in Karlsruhe vorgehen.

          Die Karlsruher Entscheidung über den Eilantrag ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Über die Vereinbarkeit der Wiederholungswahl mit dem Grundgesetz entscheidet das Bundesverfassungsgericht erst nach dem Wahltermin. Dass sich Karlsruhe für eine Verfassungsbeschwerde so viel Zeit nimmt, ist keine Seltenheit. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eröffnet Beschwerdeführern deshalb die Möglichkeit, mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung schon vorab schwere Nachteile abzuwenden.

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          Am 12. Februar 2023 findet die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt. Vergleichen Sie die Antworten der Parteien mit Ihren Standpunkten.

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          Für die Abgeordnetenhauswahl sehen die Karlsruher Richter solche Nachteile nicht als gegeben an – veröffentlichten aber keine Begründung dafür. Sie wird den Beteiligten gesondert übermittelt. Karlsruhe ist bei der Prüfung des Landeswahlrechts der Bundesländer stets zurückhaltend. Die Wahlrechtsgrundsätze für Bundes- und Landtagswahlen sind im Grundgesetz in unterschiedlichen Normen geregelt. Die Bundesländer gewährleisten den Schutz des Landtagswahlrechts über die Landesverfassungsgerichte. Karlsruhe kann nur in Ausnahmefällen einschreiten.

          Die Berliner Parteien reagierten vor allem mit Erleichterung. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) gab an, der Senat sei handlungsfähig und werde „alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird“. Die Grünen-Spitzenkandidaten Bettina Jarasch sagte, eine andere Entscheidung wäre nicht zu vermitteln gewesen. Ihre Partei äußerte zudem vorsichtig, offenbar sehe das Bundesverfassungsgericht „weiteren Prüfungsbedarf“.

          Die CDU nannte die Entscheidung „gut für Berlin“ und „gut für die Demokratie“. Die „Möchtegern-Wahlverhinderer“ von SPD, FDP und Grünen, aus deren Reihen die Entscheidung zur Wiederholungswahl angefochten worden war, seien mit ihrem Ansinnen gescheitert. Die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker, deren Partei zu den Klägern gehörte, nannte es unglücklich, dass das Gericht noch nicht in der Hauptsache entschieden hat.

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