https://www.faz.net/aktuell/politik/wahl-in-berlin/berlin-wahl-giffey-vermeidet-festlegung-auf-wunschkoalition-18645073.html

Berlin-Wahl : Giffey vermeidet Festlegung auf Wunschkoalition

  • Aktualisiert am

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey Bild: dpa

Die Regierende Bürgermeisterin möchte Berlin weiter anführen – obwohl ihre SPD laut Umfragen derzeit nur auf dem dritten Platz liegt. Auf welchen Partner sie dabei setzt, will Giffey nicht verraten.

          1 Min.

          Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) will ohne Koalitionsaussage in die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar gehen. Sie mache Wahlkampf für eine starke SPD und keinen Koalitionswahlkampf, sagte Giffey am Dienstag dem Fernsehsender RBB. Derzeit regiert die SPD in Berlin in einer Dreierkoalition mit Grünen und Linkspartei. Jüngsten Umfragen zufolge kämen Giffeys Sozialdemokraten bei der Wahl nur auf den dritten Platz hinter CDU und Grünen.

          „Wenn die Leute wollen, dass Franziska Giffey mit 20 Jahren Erfahrung im Bezirk, im Bund, im Land, diesen Job macht, dann müssen sie SPD wählen, das ist erstmal die erste Botschaft“, sagte Giffey in der Fernsehsendung „Ihr Plan für Berlin?" des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Die frühere Bundesfamilienministerin führt seit 2021 die Berliner Landesregierung an, sie ist auch Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Wiederholungswahl.

          Zahlreiche Pannen am ursprünglichen Wahltag

          Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Wahl am 12. Februar frei gemacht. Die Richter in Karlsruhe lehnten einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl bis zu einer grundsätzlichen gerichtlichen Entscheidung abzielte. Ob die Wiederholung für alle Wahlkreise verfassungsgemäß ist, wird vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter geprüft.

          Am ursprünglichen Wahltag, dem 26. September 2021, hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied im November vergangenen Jahres in einem aufsehenerregenden Urteil, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ungültig seien und komplett wiederholt werden müssten - es seien einfach zu viele schwere Wahlfehler passiert. Dagegen hatten sich mehr als 40 Berlinerinnen und Berliner, darunter viele Politiker, an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Annalena Baerbock spricht bei ihrem Besuch in Georgien im Lesesaal der Ilia-Universität Tiflis mit Studenten.

          Baerbock in Georgien : „Unsere Hand ist weit ausgestreckt“

          Zum ersten Mal ist die Außenministerin in Georgien. Dort fordert sie von der Regierung weitere Schritte auf dem Weg in Richtung EU. Die Regierungspartei ist Kritikern zufolge aber auf einem immer autoritäreren Kurs.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.