Vorstände bekommen Familienzeit
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Früher sei sie oft gefragt worden, warum sie sich für das Thema Bildung verkämpfe – bis Corona kam, sagt Unternehmerin Verena Pausder. Bild: Andreas Pein
Der Bundestag beschäftigt sich mit zwei Gesetzesvorhaben. Frauen soll der Zugang zu Führungsetagen erleichtert werden. Außerdem soll ein neues Gesetz künftig Auszeiten erleichtern.
Berlin. Der Bundestag hat sich am Donnerstag erstmals mit zwei Gesetzesvorhaben beschäftigt, die Frauen den Zugang zu den Führungsetagen von Unternehmen erleichtern soll. Dabei ging es zum einen um ein Herzensprojekt der beiden SPD-Ministerinnen Franziska Giffey (Frauen und Familie) und Christine Lambrecht (Justiz), das börsennotierten Unternehmen und paritätisch mitbestimmten Unternehmen erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen vorschreibt. In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss den Plänen zufolge künftig mindestens eine Frau vertreten sein.
Das zweite Gesetzesvorhaben zielt darauf, Frauen in Führungspositionen zu halten, auch für die Zeit, in der sie sich eine Auszeit für die Geburt eines Kindes nehmen. Dieser Entwurf ist ungewöhnlich, weil die Initiative außerhalb des üblichen politischen Prozesses gestartet wurde. Anlass war der Fall der Managerin Delia Lachance, die sich gezwungen sah, ihren Posten als Vorständin bei Westwing für die Geburt ihres Kindes und die anschließende Auszeit abzugeben, denn nach den derzeitigen Regeln haften Vorstandsmitglieder in dieser Zeit weiter. Daraufhin hatte sich die Initiative #stayonboard um die Gründerin Verena Pausder formiert, die sich seitdem für eine Änderung des Rechts einsetzt.
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