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Trump und Twitter : Wer die Macht hat

Von Twitter gesperrt: Donald Trump Bild: Reuters

Twitter ist nicht der Staat. Der darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden – gerade gegenüber denen, die bisweilen mächtiger sind als er selbst.

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          Die Sperrung seines Twitter-Accounts bremst den amerikanischen Präsidenten offenbar einstweilen wirkungsvoller als die Instrumente der Verfassung. Das zeigt die Macht solcher globalen Plattformen. Daher die immer lauter werdende und zugleich hilfloser klingende Mahnung vor allem europäischer Politiker, das Internet sei kein rechtsfreier Raum und die großen Konzerne müssten stärker reguliert werden.

          Sie sind jedenfalls keine demokratisch legitimierten Institutionen, sondern private Unternehmen – und als solche erst einmal Träger von Grundrechten. Twitter ist nicht der Staat, es kann und darf ihn nicht ersetzen. Das Unternehmen muss sich an die (für alle) geltenden Regeln halten, und dazu gehört auch, Aufrufe zu Gewalt zu unterlassen wie überhaupt keine strafbaren Inhalte in die Welt zu setzen.

          Nun kann man über die Reichweite der Meinungsfreiheit in jedem Einzelfall streiten. Sollen etwa die (algorithmus- oder wie auch immer getriebenen) Kanäle Twitter, Facebook, Google und Co. darüber entscheiden, was und wer sich vor einem Millionenpublikum wie äußern darf? Schließlich sind diese Plattformen vielerorts die einzig freien Foren für Regimegegner. Deshalb die Kritik des vom russischen Staat vergifteten Nawalnyj an der Löschung von Trumps Account, und deshalb sieht auch Bundeskanzlerin Merkel hier ein Problem. Immerhin geht es um den frei gewählten Präsidenten der ältesten und größten Demokratie – der aber ebendiese verachtet und bekämpft und gerade über das für ihn passgenaue Twitter seine Schlagkraft bezieht.

          Dabei ist Trump als Präsident eigentlich nicht Träger von Grundrechten – er ist dazu verpflichtet, sie durchzusetzen. Gleichwohl steht ihm der von ihm ja auch sonst gern beschrittene Rechtsweg offen. Es spricht in der Tat grundsätzlich viel dafür, der Freiheit Raum zu lassen. Aus dem monströsen Verhalten eines der größten Feinde der Freiheit sollten nicht vorschnell allgemeine Regeln abgeleitet werden. Es bleibt dabei: Der Staat darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden – gerade auch gegenüber denen, die bisweilen mächtiger sind als er selbst.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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