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Mueller vor Kongress : Trump nicht vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastet

  • Aktualisiert am

Robert Mueller vor dem amerikanischen Kongress am 24. Juli 2019 Bild: EPA

Mueller hat vor dem amerikanischen Kongress mehrfach wiederholt, dass sein Bericht Trump nicht vollständig freispricht – nach einem Rückzug aus dem Präsidentenamt könnte dieser belangt werden, sagt der frühere Sonderermittler.

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          Der frühere Sonderermittler in der Russland-Affäre, Robert Mueller, hat vor dem amerikanischen Kongress abermals betont, dass Präsident Donald Trump durch die Untersuchungen nicht komplett entlastet wurde. Mueller verneinte am Mittwoch bei seiner Anhörung vor dem amerikanischen Repräsentantenhaus mehrfach die Nachfrage, ob der Präsident durch die Ermittlungen vom Vorwurf der Justizbehinderung freigesprochen worden sei. „Nein“, sagte Mueller und betonte: „Das ist nicht, was der Bericht sagt.“ Der Report zeige, dass der Präsident nicht von den Handlungen entlastet worden sei, die dieser mutmaßlich begangen habe.

          Als Sonderermittler hatte Mueller zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampflager von Trump geheime Absprachen mit russischen Regierungsvertretern zur mutmaßlichen Einmischung Moskaus in den amerikanischen Wahlkampf 2016 traf und ob Trump als amerikanischer Präsident später die Justizermittlungen behinderte. Ende März legte Mueller einen Abschlussbericht vor, der teils geschwärzt veröffentlicht wurde. Trump sieht sich durch den Bericht von allen Vorwürfen entlastet.

          In dem Report listete Muellers Team aber diverse Versuche Trumps auf, Einfluss auf die Untersuchungen zu nehmen. Diese Bemühungen seien nur deshalb erfolglos geblieben, weil Personen aus dem Umfeld des Präsidenten sich weigerten, Anweisungen auszuführen oder seinen Aufforderung zu folgen, hieß es. Mueller ließ zwar offen, ob Trump sich damit der Justizbehinderung schuldig machte. Er sprach den Präsidenten aber auch ausdrücklich nicht von diesem Vorwurf frei.

          Bei seiner Aussage vor dem Kongress sagte Mueller, nach der geltenden Rechtsauffassung des Justizministeriums könne ein amtierender Präsident nicht angeklagt werden. Auf die Frage, ob ein Präsident nach seinem Rückzug aus dem Amt wegen Justizbehinderung belangt werden könne, sagte Mueller: „Richtig.“

          In Muellers Abschlussbericht steht auch, es habe zahlreiche Kontakte zwischen Trumps Lager und Vertretern Russlands gegeben. Ausreichende Belege zum Nachweis einer Straftat fanden die Ermittler aber nicht. Mueller betonte aber, die russischen Einflussversuche auf die Wahl gehörten zu den ernstesten Bedrohungen für die Demokratie, die er in seiner Karriere erlebt habe.

          Der frühere Sonderermittler unterstrich auf Nachfrage zudem, dass Trump sich geweigert habe, sich von Muellers Team befragen zu lassen. Der Präsident hatte die Fragen lediglich schriftlich beantwortet.

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