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Von der Leyen und Plagiat : Doktorspiele

Die Verteidigungsministerin darf ihren Titel behalten. Aber warum müssen ausgerechnet die Plagiatsjäger ihre Quellen nicht offenlegen.

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          Es ist irgendwie beruhigend, dass das Vertrauen der Kanzlerin in ihre Minister nicht vom Bestand akademischer Grade abhängt. Nirgends steht geschrieben, dass ein (guter) Minister auch nur einen Schulabschluss vorweisen muss – siehe Joschka Fischer.

          Nun geht es allerdings beim Vorwurf des Plagiats um eine Täuschung – jeder Soldat muss hier mit Disziplinarmaßnahmen rechnen: So ist das Abschreiben einer Hausarbeit an einer Bundeswehrhochschule mit Degradierung geahndet worden. Die Medizinische Hochschule Hannover hat Verteidigungsministerin von der Leyen bescheinigt, ihre Dissertation sei zwar mängelbehaftet, aber keine Täuschung.

          Das ist bemerkenswert – musste man doch lange den Eindruck haben, schon der Plagiatsvorwurf führe zum Entzug des Titels. Es sei denn, es handele sich um eine Art Lotterie, jedenfalls bei den dauerüberprüften Politikern. Dabei entscheidet die jeweilige Fakultät selbst. Man wüsste allerdings gern, wie die Hochschule zu ihrem Schluss gekommen ist. Warum müssen ausgerechnet Plagiatsprüfer ihre Quellen nicht offenlegen?

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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