Volksentscheide : Wie demokratisch ist direkte Demokratie?
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Plakat zur Ausschaffungsinitiative in der Schweiz, einer Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei zur Ausweisung verurteilter Ausländer im Jahr 2010 Bild: dapd
Bremen und ein Verfassungsrichter fordern Volksentscheide auch im Bund als Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Argumente wie die angebliche Unreife des deutschen Volkes halten die Befürworter für obsolet.
Von Stuttgart 21 bis zur Debatte über eine Ablösung des Grundgesetzes – viele sehen in der direkten Demokratie ein Heilmittel. Der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers gab allerdings am Wochenende zu bedenken: „Direkte Demokratie ist nicht direkter oder demokratischer als die repräsentative Demokratie.“ Immerhin fügte er noch hinzu, Plebiszite seien auch nicht undemokratischer. Volksentscheide sind jedoch wie andere Wahlakte auch auf eine Vermittlung angewiesen. Selbst auf dem Marktplatz eines Schweizer Kantons muss zunächst etwa geklärt werden: Wer darf überhaupt abstimmen?
Möllers wandte sich auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission in Bremen auch gegen die Vorstellung, direkte Demokratie könne die repräsentative ersetzen. Es traf sich, dass Bremen am kommenden Mittwoch hierzu einen Vorstoß unternimmt: Die Justizministerkonferenz soll nach dem Willen des Stadtstaates die Bundesregierung dazu auffordern, Volksentscheide auch im Bund zuzulassen. Staatsrat Matthias Stauch erläuterte, dass die Argumente, die 1949 in den Augen der Väter des Grundgesetzes gegen Volksentscheide sprachen, heute offenbar obsolet seien: schlechte Weimarer Erfahrungen und die angebliche Unreife des deutschen Volkes. Bremen will sicherstellen, dass dem Bundestag „die Gesamtsteuerung des Haushalts weiterhin möglich bleibt“. Dem Land geht es „nur“ um eine Ergänzung des repräsentativen Systems.
Es gehe immer nur um Ergänzung der repräsentativen Demokratie
So sah es auch Möllers vor der Internationalen Juristen-Kommission: Es gehe immer – auch im internationalen Vergleich – nur um eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie: „Herrschaft braucht Vertretung.“ Durch Plebiszite könne demokratische Willensbildung nicht verstetigt werden. Möllers warnte vor der Gefahr eines „parasitären Verhältnisses“. Eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Verfahren biete sich vor allem dann an, wenn es der gewählten Vertretung nicht gelinge, „Entscheidungsalternativen herauszubilden“ – also etwa in „Konkordanzdemokratien“ wie der Schweiz, in denen Parlamentswahlen in der Regel nicht zu einem Regierungswechsel führen. Möllers sprach von der „habituellen Folgenlosigkeit von Wahlen“ und nahm dabei auch das (alte) CSU-regierte Bayern in den Blick. Im Freistaat habe die Volksgesetzgebung eine wichtige Rolle zur Fortentwicklung des politischen Diskurses geführt.
Staatsrechtler Huber rechnet mit wenigen Volksentscheiden
Da passte es, dass ein Urbayer in Bremen seine Forderung nach direkter Demokratie auch im Bund erneuerte: Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, Staatsrechtslehrer aus München. Was sich in Bayern bewährt habe, wäre auch im Bund wünschenswert, äußerte Huber, der im Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“ sitzt. Schon 2008 schrieb er in der Festschrift zum zwanzigjährigen Bestehens des Vereins: Die Deutschen hätten zwar den Rechtsstaat perfektioniert, „das Gemeinwohl jedoch blieb Sache der Obrigkeit“. Es gebe hierzulande keine lebendigere Demokratie als Bayern. Der Bund soll also von Bayern lernen. Die direkte Demokratie wirke auch dann, wenn sie nicht angewandt werde – Huber rechnet nur mit wenigen Volksentscheiden auf Bundesebene.
Möllers erinnerte daran, dass im Durchschnitt mehr Menschen zur Wahl als zu Volksabstimmungen gingen, und dass sich etwa Kalifornien durch direkte Demokratie „ruiniert“ habe. Doch auch er zeigte Sympathie dafür, außenpolitische Entscheidungen einem plebiszitärem Votum zu unterziehen. Denn hier gebe es Defizite des parlamentarischen Verfahrens: Es finde kaum eine offene Debatte statt und die Entscheidungen sei de facto oft irreversibel. Der Berliner Staatsrechtslehrer erinnerte daran, dass Deutschland das einzige große Flächenland der EU sei, dessen Bürger zu grundlegenden europäischen Weichenstellungen nicht direkt gefragt würden.