Staatsbürgerliches Doppelleben
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„Einige türkischstämmige Deutsche wissen überhaupt nicht, dass sie wieder türkische Staatsbürger und damit Doppelstaatler sind. Man hat sie zurück in die türkische Staatsbürgerschaft genommen, ohne sie zu fragen.“, so Anwalt Christian Rumpf Bild: dpa
Viele Deutsche mit türkischen Wurzeln besitzen auch die Staatsangehörigkeit der Türkei – manche sogar ohne ihr Wissen.
Mit deutsch-türkischen Rechtsfällen kennt Christian Rumpf sich aus. Die Kanzlei des in Stuttgart niedergelassenen Anwalts befasst sich vor allem mit grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und der Türkei. Deshalb ist für ihn auch die in unregelmäßigen Abständen aufflackernde Debatte über Sinn und Unsinn doppelter Staatsbürgerschaften nichts Neues. Genaue Zahlen dazu liegen allerdings auch Rumpf nicht vor. „Natürlich kann man feststellen, wie viele Türkischstämmige die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erworben haben, doch zu der Frage, inwieweit diese Personen auch (oder wieder) die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, dürfte es kaum belastbare Daten geben.“ Ihm seien jedenfalls keine türkischen Angaben dazu bekannt, sagt Rumpf, da weder das türkische Statistikamt noch das Innenministerium in Ankara Daten dazu veröffentlichten.
Bei deutsch-türkischen Doppelstaatsbügern unterscheidet er zwischen zwei Gruppen. Eine bestehe aus denjenigen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgaben, um die deutsche zu erlangen, sich danach aber bei der ersten Gelegenheit ihre vormalige zurückholten: „Nachdem es in Deutschland Voraussetzung für die Aufnahme in die deutsche Staatsbürgerschaft geworden war, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, haben viele türkischstämmige Deutsche nach der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft den Antrag gestellt, auch wieder in die türkische aufgenommen zu werden. Das geschah in der Erwartung, dass es nicht weiter bemerkt werde.“ Doch wer so handele, laufe Gefahr, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu verlieren, so der Anwalt.
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