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Regierung will Grundgesetz ändern : Verteidigungsministerin soll künftig Abschüsse befehlen dürfen

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Bei Terrorabwehr bislang ohne Rückendeckung: Der Pilot eines Eurofighters der Luftwaffe lässt seinen Jet zur Startbahn rollen Bild: dpa

Die Bundesregierung will das Grundgesetz ändern, um die Bundeswehr gegen von Terroristen entführte Flugzeuge einsetzen zu können. Die Verteidigungsministerin soll künftig allein über ihren Abschuss entscheiden.

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          Ein voll besetztes Passagierflugzeug, gekapert von Terroristen, nimmt Kurs auf ein deutsches Kernkraftwerk - auf Berlin-Mitte oder auf ein Fußballstadion. Alptraumszenarien. Was passiert, wenn ein derartiger Fall tatsächlich eintritt? Bislang nicht viel, wenn es nach der geltenden Rechtslage geht. Die Abstimmungsmeachanismen für einen derartigen Fall sind langwierig. Im Ernstfall aber bleiben nur Minuten. Die Piloten der für die Luftraumsicherung ständig bereitgehaltenen Kampfflugzeuge der Luftwaffe müssten wohl ohne Rückendeckung entscheiden, ob sie das Flugzeug abdrängen, Warnschüsse abgeben - oder es letztlich vom Himmel holen.

          Das soll nun anders werden. Die Koalition strebt laut Informationen des Nachrichtenportals „Spiegel Online“ eine Grundgesetzänderung an, um den Abschuss von Flugzeugen zu erleichtern, die von Terroristen als Waffe eingesetzt werden sollen. Dafür solle Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden. Demnach soll geregelt werden, dass die Verteidigungsministerin notfalls im Alleingang den Einsatzbefehl gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge geben darf. Eine Forderung, die bereits seit Jahren von Piloten der Luftwaffe ausgesprochen wird und auch von richterlicher Seite gefordert worden war.

          Der Vorstoß befinde sich derzeit in der Vorabstimmung zwischen den Ressorts, heißt es den Angaben zufolge in Regierungskreisen. So solle geregelt werden, dass im Eilfall der Bundesverteidigungsminister den Einsatzbefehl gegen gekaperte Flugzeuge geben dürfe, die als Waffe eingesetzt werden sollen. Um einen Anschlag zu verhindern, könnte der Minister demzufolge in alleiniger Entscheidung Kampfjets aufsteigen lassen, die ein entführtes Passagierflugzeug abdrängen oder mit Warnschüssen zur Landung zwingen. Befänden sich in einer Maschine oder in einem Kleinflugzeug ausschließlich Terroristen, wäre als letztes Mittel der Gefahrenabwehr auch ein Abschuss denkbar.

          Eine solche Lösung habe das Bundesverfassungsgericht selbst nahegelegt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Krings. Bei akuter Gefahr blieben nur Minuten für eine Entscheidung. „Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich.“ Mit der Grundgesetzänderung wolle die Bundesregierung „die vom Gericht aufgezeigte ’Schutzlücke’ schließen“.

          Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2013 geurteilt, dass die Entscheidung für den Einsatz militärischer Mittel zur Terrorabwehr im Inland ausnahmslos von der Bundesregierung als Ganzes getroffen werden dürfe.

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