Verfassungsgericht: BKA-Gesetz ist zum Teil verfassungswidrig
Video: reuters, Bild: dpa
20.04.2016
Verfassungsgericht Karlsruhe
BKA-Gesetz ist zum Teil verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das BKA-Gesetz ist im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar, muss in Teilen aber nachgebessert werden. Das Gericht kritisierte die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse.
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Verfassungsgericht: BKA-Gesetz ist zum Teil verfassungswidrig
Verfassungsgericht Karlsruhe
BKA-Gesetz ist zum Teil verfassungswidrig
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Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das BKA-Gesetz ist im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar, muss in Teilen aber nachgebessert werden. Das Gericht kritisierte die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse.
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