„Verbunddatei Rechtsextremismus“ : „Eine schallende Ohrfeige für Friedrich“
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Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Andre E. Ende November auf dem Weg in den Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bild: dpa
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich können sich nicht auf eine „Verbunddatei Rechtsextremismus“ einigen.
Union und FDP setzen ihren Streit über die Innere Sicherheit trotz der jüngsten Erkenntnisse über die rechtsterroristische Mordserie mit unverminderter Härte fort. Die geplante „Verbunddatei Rechtsextremismus“ wird von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Form abgelehnt, wie Innenminister Friedrich (CSU) sie vorschlägt.
Unmittelbar vor Ablauf der Frist für eine Ressortstellungnahme teilte die Justizministerin ihrem Kollegen eine Reihe von grundlegenden Einwänden mit. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hartmann sagte dazu: „Wieder einmal erteilt die Bundesjustizministerin dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige. Und wieder einmal ist die Ressortabstimmung bei einem so wichtigen Sicherheitsgesetz gescheitert. Selbst bei einer Katastrophe wie den Nazi-Morden treibt die erschreckende Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung neue Blüten. Dieses Trauerspiel ist eine Schande für die Innere Sicherheit unseres Landes.“
Friedrich und Frau Leutheusser-Schnarrenberger erörterten das Thema kurz am Rande der Kabinettssitzung, ehe Friedrich nach Wiesbaden zur anstehenden Innenministerkonferenz abreiste. Den Einwänden der Ministerin zufolge soll die geplante Datei nur „gewalttätige“ Rechtsextremisten aufnehmen, nicht aber „gewaltbereite“.
Das bedeutet, es könnten nur Personen dort aufgenommen werden, die bereits durch eigene Gewalttaten oder die Beteiligung an Vorbereitungstaten aufgefallen sind. Nach mündlicher Erläuterung aus dem Justizministeriums sollen aber doch auch Neonazis verzeichnet werden können, deren Äußerungen oder Tun „vor dem strafrechtlichen Versuchsstadium liegen“ könnten. Zum „Vortatbereich“ gehörten auch Unterstützung und Auffordern zu Gewalttaten.
Weitere Einschränkungen, die die Ministerin verlangt, betreffen die Nutzbarkeit der Datei für den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Die Justizministerin verlangt außerdem eine Evaluierung der geplanten Datei nach drei Jahren. In einem Brief, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, schrieb die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger an Friedrich, es gebe in seinem Entwurf Richtiges, aber auch Vorschläge, die „klar überschießend sind und mit der eingetretenen Lage nichts zu tun haben.“ Sie stehe der Einrichtung einer Datei „grundsätzlich offen“ gegenüber.
Es sei jedoch sicherzustellen, dass die Maßnahmen einer „strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten“. Weiter schreibt die Ministerin an Friedrich: „Der von Ihnen beabsichtigte Ausbau … Anti-Terror-Datei zu einem umfassenden Recherche- und Analyseinstrument“ sei nicht akzeptabel. Korrekturen an der Anti-Terror-Datei müssten dem Ergebnis einer im Koalitionsvertrag verabredeten „und in Ihren Verantwortungsbereich fallenden Evaluierung“ vorbehalten bleiben.
SPD reicht dem Minister „die Hand“
Sie fährt fort: „Auch die von Ihnen geforderte Erhöhung der Prüf- und Höchstspeicherfristen für bei den Nachrichtendiensten und den Polizeibehörden des Bundes gespeicherte Daten entbehrt einer Rechtfertigung durch konkret bekannt gewordene Defizite.“