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Union und SPD einig : Infektionsschutzgesetz wird schnell neu gefasst

  • Aktualisiert am

Kontrolle an der niederländischen Grenze: Viele Maßnahmen gegen das Coronavirus greifen in Grundrechte ein. Bild: dpa

Eine weitere Novelle des Infektionsschutzgesetzes soll die Corona-Maßnahmen „absolut gerichtsfest“ machen. Nach der Einigung in der Koalition kann nun alles ganz schnell gehen.

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          Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das Infektionsschutzgesetz noch einmal zu verändern, um die Corona-Schutzmaßnahmen rechtlich besser abzusichern. Die Vorlage enthalte „gesetzliche Konkretisierungen“ für einzelne Maßnahmen, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Dienstag in Berlin. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll das Gesetz bereits am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und schon in der kommenden Sitzungswoche verabschiedet werden.

          Mit der Neuregelung soll die gesetzliche Grundlage der Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert werden. Dafür wird es Spahn zufolge neben der bisherigen Generalklausel (Paragraf 28) eine Aufzählung konkreter Maßnahmen geben, die in der Pandemie getroffen werden können. Mützenich sagte, es gehe um eine bundeseinheitliche klare Regelung für Maßnahmen wie etwa die pandemiebedingte Schließung von Gaststätten. Dafür solle dem Gesetz ein neuer Paragraf 28a hinzugefügt werden.

          Ramelow frohlockt: „Endlich!“

          Dieser neue Paragraf soll konkrete Maßnahmen benennen und damit rechtlich absichern. Nach Angaben von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) werden dort 14 Punkte aufgeführt, unter ihnen die Anordnung von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum, von Abstandsgeboten und Maskenpflicht sowie Beschränkungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

          Diese Punkte seien in dem Gesetzentwurf „explizit genannt, um das absolut gerichtsfest zu machen“, sagte Nüsslein. Die Zuständigkeit für die Anordnungen solle aber weiterhin bei den Ländern liegen.

          Nüsslein führte weitere Punkte auf, die mit der Neufassung des Gesetzes geregelt werden sollten, etwa neue Entschädigungsregeln für den Fall, dass Kinder in Quarantäne müssen und den Eltern ein Verdienstausfall entsteht. Zudem sollen die Corona-Testkapazitäten durch eine Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore erweitert werden.

          Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sah sich am Dienstag bestätigt. „Darum habe ich seit Monaten gekämpft“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Endlich!“

          Der Linke-Politiker hatte zuletzt unter anderem dafür geworben, die Parlamente stärker in Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzubeziehen. Auch hatten Juristen angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Corona-Bekämpfung rechtfertigt, obwohl es bereits im März und Mai novelliert worden war.

          Die Union hatte die jetzt geplante Gesetzesänderung zunächst nicht für nötig gehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich skeptisch darüber geäußert. Das Infektionsschutzgesetz gelte auch für andere Erkrankungen, nicht nur für das Coronavirus, gab sie am Montag zu bedenken. Daher sei es problematisch, einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel das Maskentragen dort zu verankern. Doch zuletzt war der Druck auf die Union gewachsen.

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