Krieg in der Ukraine : Kein Recht auf Fahnenflucht

Man muss den neuen ukrainischen Verteidigungsminister verstehen. Das Land kämpft um seine Existenz, und ob es den Krieg gegen den russischen Aggressor „gewinnen“ kann, hängt nicht nur von Kiew ab. Die Ukraine hat Unterstützung bitter nötig, aber sie kämpft diesen Kampf selbst – und dafür braucht sie jeden. Deshalb ist es konsequent, dass alle, die der Wehrpflicht unterliegen, nun herangezogen werden sollen, um ihrem Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu dienen.
Am Anfang des Krieges war es Männern im wehrfähigen Alter untersagt, das Land zu verlassen. Gleichwohl befinden sich mittlerweile offenbar Hunderttausende außer Landes, viele davon in Deutschland. Sosehr man das im Einzelfall nachvollziehen kann: Das ist weder im Interesse der Ukraine noch Deutschlands.
Gerechter Krieg
Wenn man den Kampf gegen Putins Russland, der die Auslöschung der Ukraine zum erklärten Ziel hat, für gerechtfertigt und gerecht hält – und ist das nicht der klassische Fall des gerechten Krieges? –, dann muss Deutschland ein sicherer Hafen für Schutzbedürftige sein – aber nicht für wehrpflichtige Männer, die sich ihrer Pflicht entziehen.
Dafür gibt auch das hiesige Grundrecht nichts her, aus Gewissensgründen (!) den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Es gibt kein generelles Recht auf Flucht vor der Einberufung. Deutschland muss auch hier alles tun, um der Ukraine zu helfen – im ureigenen Interesse.
