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Fall Sami A. : Treffen zwischen Seehofer und NRW-Minister abgesagt

  • Aktualisiert am

Unter Druck: Horst Seehofer Bild: AFP

Wegen offener Fragen ist ein Termin zwischen dem Innenminister und NRW-Integrationsminister Stamp verschoben worden. Beide Politiker beschäftigen sich mit dem abgeschobenen mutmaßlichen Leibwächter von Usama Bin Ladin, Sami A.

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          Mitten in der Debatte um die Abschiebung des Tunesiers Sami A. ist ein Treffen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und dem nordrhein-westfälischen Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) kurzfristig abgesagt worden. Die beiden Ministerien gaben am Montagabend bekannt, dass das für Dienstag geplante „fachpolitische Gespräch“ nicht stattfinden werde. „In den Vorbereitungen des Termins sind auf Arbeitsebene zahlreiche Fragen offengeblieben“, hieß es in der Mitteilung. „Deshalb ist gemeinsam verabredet, die Sommerpause dafür zu nutzen, um auf Arbeitsebene weiter voranzukommen und im Spätsommer das Gespräch zwischen den Ministern nachzuholen.“

          Seehofer und Stamp haben beide mit dem Fall Sami A. zu tun. Der von den Behörden als Gefährder eingestufte Mann, der einst Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, wurde am Freitag von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben. Allerdings hatte am Donnerstagabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging jedoch erst am Freitagmorgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein. Das Gericht beklagt, es sei von den Behörden über den Abschiebungstermin im Unklaren gelassen worden.

          Seehofer hatte in den vergangenen Monaten mehrfach erklärt, er wolle sich persönlich um den Fall Sami A. kümmern. Eine Sprecherin des Bundesinnenministerium sagte am Montag, es habe in der Angelegenheit zwar intensive Kontakte zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Bund gegeben, aber „keinerlei Einflussnahmen auf irgendeinen Verfahrensschritt“.

          Sie nahm zugleich die zuständigen Behörden in Nordhein-Westfalen in Schutz. Zum Zeitpunkt der Anordnung der Abschiebung sei diese nicht rechtswidrig gewesen, weil der Behörde kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorgelegen habe. Ähnlich hatte sich das Integrationsministerium in Düsseldorf geäußert.

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