Tierärzte werden zu Corona-Testern
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Bild: dpa
Eine Gesetzesnovelle verschärft Melderegeln, unterstützt kranke Selbständige und soll zu mehr Tests führen.
Die Bundesregierung sorgt sich um den Krankenversicherungsschutz von Selbständigen und Kleinunternehmern in der Corona-Krise. Schätzungsweise eine Million seien privat kranken- und pflegeversichert. Wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen Rückschläge könnten 290 000 von ihnen zu Leistungsberechtigten gemäß Sozialgesetzbuch II werden, also zu potentiellen Sozialhilfeempfängern, heißt es im Entwurf zu einem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am 29. April ins Bundeskabinett und am 7. Mai in den Bundestag gehen soll.
Um zu verhindern, dass Privatversicherte, wenn sie vorübergehend hilfsbedürftig sind, dauerhaft im sogenannten Basistarif der privaten Krankenversicherung mit geringeren Leistungen versichert sind, erhalten sie dem Entwurf zufolge ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Tarif unter Berücksichtigung aller zuvor erworbenen Ansprüche. Und zwar ohne abermalige Gesundheitsprüfung, die möglicherweise zu Zuschlägen oder Leistungskürzungen führen würde.
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