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Terror-Serie : Die Mörder und die NPD

  • -Aktualisiert am

Noch ist es der falsche Zeitpunkt, über ein Verbot der NPD nachzudenken. Bisher sieht es danach aus, dass die Zwickauer Neonazi-Gruppe nicht die Vernetzung mit einer rechtsextremistischen Partei gesucht hat.

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          Es ist der falsche Zeitpunkt, um auf die Schnelle über ein Verbot der NPD nachzudenken - erst müssen alle Morde und anderen Verbrechen der Zwickauer Neonazi-Gruppe geklärt werden: dann gibt es entweder auch für das Bundesverfassungsgericht unabweisbare Gründe für ein NPD-Verbot oder nicht.

          Es ist keine Zeit für parteitaktische Spiele, die Tagesnachrichten mit wohlfeilen Forderungen bestimmen zu wollen, während alle wissen, welche Hürden sich für einen Verbotsantrag auftun und wie lange es dauern kann, bis das Verfassungsgericht - mit welchem Ergebnis? - entschieden hat. Wollte man wirklich Rücksicht nehmen auf ein Verbotsverfahren, damit die Richter nicht wieder die Sicherheitspolitiker blamieren wie beim ersten NPD-Verfahren, dann müsste man alle V-Männer aus der Partei abziehen und wäre möglicherweise erst recht völlig blind oder zumindest kurzsichtig.

          Da ist es vernünftiger, sich auf die Ermittlungen zu konzentrieren. Es ist von vornherein gar nicht sicher, dass es systematische Verbindungen der Mörderbande zur Parteiorganisation der NPD gibt - und erst solche würden aus dem gegenwärtigen Anlass heraus den Eingriff ins Parteienprivileg rechtfertigen.

          Ohne den Vergleich zwischen der Mordserie an Roma in Ungarn, die mit internationaler Beteiligung weitgehend aufgeklärt wurde, und der Morde an türkischen Migranten in Deutschland zu weit zu treiben, erscheint es doch wahrscheinlich, dass auch die hiesigen Mörder nicht die Vernetzung mit einer rechtsextremistischen Partei gesucht, sondern als abgeschottete Clique gehandelt haben. Die Benutzung einer einzigen Waffe bei mehreren Verbrechen und deren Aufbewahrung weit über die Mordtage hinaus deutet eher darauf hin, dass die Täter erst lange nach den Taten mit dieser angeben und ihre Täterschaft nachweisen wollten. Das hätten sie jedoch nicht gebraucht, wenn ihre abscheuliche "Heldenhaftigkeit" in der Szene bekannt gewesen wäre.

          Wusste man aber in der NPD nichts über die Identität der Täter und kann man somit den Parteifunktionären keine Beteiligung an der Vertuschung von Straftaten nachweisen, dann dürfte ein Verbotsantrag zumindest aus diesem Anlass heraus wiederum scheitern. Dies schließt nicht aus, die Austrocknung des nazistischen Sumpfes ganz allgemein in Angriff zu nehmen. Aber die Verbrechensaufklärung und die Vorbeugung vor Nachahmung müssen Vorrang haben.

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