Syrien-Kämpfer in Berlin festgenommen : Handlungsreisender des Dschihad
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Dieses Bild von einer Islamisten-Website zeigt angeblich Isis-Kämpfer im Nordirak Bild: AFP
Die Befürchtungen des Verfassungsschutzes haben sich bewahrheitet: Schon wieder ist ein französischer Islamist aus Syrien nach Deutschland geflogen. Anders als der Attentäter von Brüssel wurde er sofort festgenommen.
Es ist erst wenige Tage her, da warnte Deutschlands oberster Verfassungsschützer vor Menschen, die sich dem islamistischen Dschihad anschlössen, in die Kampfgebiete Syriens reisten und von dort nach Deutschland zurückkehrten. Hans-Georg Maaßen, der Präsident der Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), bezog das zwar auf Ausreisen aus Deutschland. Doch er begründete seine Warnung ausdrücklich mit dem Mordanschlag im Jüdischen Museum in Brüssel am 24. Mai, dem vier Menschen zum Opfer fielen. Der mutmaßliche Täter, Mehdi Nemmouche, ist ein Franzose, der sich radikalisierte, in Syrien der Terrorgruppe „Islamischer Staat im Irak und (Groß-)Syrien“ (Isis) anschloss, zurückkehrte und dann in Belgien mordete.
Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, was die deutschen Sicherheitsbehörden dachten, als sie vor wenigen Tagen den Hinweis auf einen sehr ähnlichen Fall bekamen: Ein 30 Jahre alter Franzose, der sich seit Ende des vorigen Jahres in Syrien aufhielt, könnte schon bald nach Deutschland einreisen, erfuhren sie. Flugroute: Istanbul-Berlin. Istanbul gilt den Sicherheitsbehörden als Drehscheibe für die Reisen von gewaltbereiten Dschihadisten. Während Nemmouche auf dem Rückweg eine Route über mehrere asiatische Länder gewählt hatte, vermutlich um nicht zu schnell aufzufallen, und schließlich von Bangkok nach Frankfurt geflogen war, hatte B. den direkten Weg von Istanbul gewählt.
Posing mit der Kalaschnikow
Für die Bundespolizei, die für die Grenzkontrollen an Flughäfen zuständig ist und eine Art Filterfunktion für die Sicherheit hat, war die Nachricht ein Alarmsignal. B. hatte mehrfach im Internet posiert mit dem berühmten russischen Sturmgewehr AK-47, der „Kalaschnikow“. Er wurde verletzt, hatte zwei Schusswunden. Und er kündigte seine Rückkehr nach Frankreich an. Nach den Erfahrungen von Brüssel war mit allem zu rechnen.
Im Falle von Nemmouche war der Handlungsspielraum für die Bundespolizei begrenzt gewesen. Als der Mann am 18. März um kurz nach sechs Uhr morgens am Frankfurter Flughafen ankam und sein Pass im Zuge der normalen Passkontrolle geprüft wurde, stellten die Beamten mit Hilfe ihres Computersystems fest, dass die französischen Behörden ihn zu einer sogenannten verdeckten Registrierung zur polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Beobachtung ausgeschrieben hatten. Das bedeutete: kein Haftbefehl. Eine Festnahme war nicht zulässig, lediglich eine Registrierung, ohne dass der Verdächtige es merken sollte. So kam es. Umgehend waren die Franzosen von den Deutschen informiert worden. Aber Nemmouche reiste schon wieder durch Europa.
Das sollte nicht noch einmal passieren. Sowohl zwischen den nationalen Behörden in Deutschland als auch zwischen diesen und denjenigen in Frankreich kam es im jüngsten Fall zu einer schnellen Verständigung. Die Bitte der Bundespolizei, möglichst rasch zu prüfen, ob die Informationen über B. nicht reichten für einen EU-Haftbefehl, wurde von den Franzosen umgehend positiv beantwortet. Wenige Stunden später lag der Haftbefehl vor.
Als B. am Samstagabend gegen 21 Uhr in Berlin landete, wurde er festgenommen, bekam Handschellen angelegt und wurde der Berliner Polizei und der Staatsanwaltschaft übergeben und dem Haftrichter vorgeführt. B., der neben der französischen noch die algerische Staatsbürgerschaft besitzt, wird nach dem französischen Strafgesetzbuch vorgeworfen, eine terroristische Handlung vorzubereiten. Im deutschen Strafgesetzbuch regelt solche Fälle der Paragraph 89a.