Missbrauch in der Kirche : Wie offen sind die Bischöfe für eine staatliche Aufarbeitung?
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Über Reformen sprechen: Auftakt der Synodalversammlung in der Frankfurter Messe Bild: Frank Röth
Beim Synodalen Weg wird auch über Missbrauch debattiert. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz verweist auf das Erreichte – dennoch hagelt es Kritik.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, hat versucht, Forderungen nach einer staatlichen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche als gegenstandslos darzustellen. Nach der Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens seien Stimmen laut geworden, die Kirche brauche „Hilfe von außen“, sagte der Trierer Bischof am Freitag während der dritten Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt. Die Bischöfe selbst hätten jedoch schon „von Anfang an“ – seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie 2018 – gesagt, dass eine solche Hilfe von außen nötig sei, so Ackermann in seinem Bericht zum Stand der Missbrauchsaufarbeitung. Es gebe längst eine staatliche Beteiligung an der Aufarbeitung.
Als Beleg dafür wollte Ackermann die Vereinbarung der Bischofskonferenz mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung vom Juni 2020 verstanden wissen. Sie legt Kriterien für die Einrichtung unabhängiger Aufarbeitungskommissionen in den Bistümern fest. Die Bischöfe gestehen dem Missbrauchsbeauftragten allerdings keinerlei Kontrollrechte oder Sanktionsmöglichkeiten für den Fall zu, dass sie die Vereinbarung nicht erfüllen.
Votum für eine Abschaffung des Zölibats
Als weiteres Beispiel verwies Ackermann darauf, dass die Landesregierungen jeweils vier Mitglieder für diese Aufarbeitungskommissionen der Bistümer nominieren sollen. „Ich glaube, das macht deutlich: Wir brauchen diese Beteiligung und wir wollen sie“, resümierte der Missbrauchsbeauftragte. Er ignorierte, dass mit der Forderung nach einer staatlichen Aufarbeitung in der Regel die Einrichtung einer Art Wahrheitskommission durch den Bundestag oder einer anderen staatlichen Instanz mit umfassenden Kontrollrechten gemeint ist.
Dennoch gab es vom Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz am Freitag zunächst ungewohntes Lob: Die neue Personalaktenordnung der Bischofskonferenz sei „gut und richtig“ und das „Maximum, dessen was datenschutzrechtlich möglich“ sei, sagte Johannes Norpoth, einer der Sprecher. Die seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelwerk waren eine Konsequenz aus der Missbrauchsstudie der Bischofskonferenz. Sie hatte eklatante Mängel in der bisherigen Aktenführung beanstandet, die einer Vertuschung Tür und Tor öffneten.
Aber das blieb das einzige Lob für die Bischöfe. Norpoth warf ihnen vor, die Kritik des Betroffenenbeirats am Verfahren für die Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer zu ignorieren und „das Problem auszusitzen“. Der Beirat beanstandet, dass die Verfahren zu lange dauerten und die Beträfe zu niedrig seien.
Norpoth hielt den Bischöfen außerdem vor, die Bitte des Betroffenenbeirates zur Sitzung des Ständigen Rats im November eingeladen zu worden, um ihre Kritik vorzutragen, abgelehnt zu haben. Die Bischöfe predigten seit Wochen und Monaten „von gemeinsamer Verantwortung für die Überwindung dieser Krise, von Offenheit und Transparenz“. Aber bei einem der zentralen Themenfelder der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt wiesen sie dem Betroffenenbeirat „bestenfalls einen Platz am Katzentisch zu“, sagte Norpoth.