Streit mit Bund um Lärmschutz : Rüdesheim klagt auf Bau des Bahntunnels
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Störenfried: Rüdesheim kämpft gegen die Bahntrasse durch die Innenstadt Bild: Kaufhold, Marcus
Rüdesheim will einen Bahntunnel. Der Bund soll vor Gericht gezwungen werden, den Vertrag zu erfüllen. 1998 war vereinbart worden, die Baukosten aufzuteilen. Doch dann stieg der Bund unerwartet aus.
Nach langem Hin und Her hat sich die Stadt Rüdesheim nun doch entschlossen, einen allerletzten Versuch zur Rettung des Jahrhundertprojektes Bahntunnel zu unternehmen. Ein Versuch, der direkt vor Gericht führt, denn Rüdesheim wird die Bundesrepublik Deutschland auf Erfüllung der 1998 geschlossenen Finanzierungsvereinbarung verklagen.
Die Kommunalpolitiker haben sich mehrheitlich zu diesem Schritt durchgerungen, nachdem der die Stadt beratende Anwalt das Prozesskostenrisiko so weit wie möglich abgeschätzt hat. Abhängig davon, wie hoch der Richter den Streitwert festsetzt, muss Rüdesheim mit Kosten für eine Feststellungsklage zwischen 23.000 und 33.000 Euro kalkulieren. Ein Risiko, das einer politischen Mehrheit in Rüdesheim angesichts der Bedeutung des Vorhabens für die Stadtentwicklung und der Dauer der Diskussion und Planung als tragbar erscheint.
Einzig sinnvolle Variante
Der Vertrag von 1998 schien seinerzeit den Durchbruch bei den jahrzehntelangen Bemühungen um eine Lösung der schwerwiegenden Verkehrsprobleme in der Fremdenverkehrsstadt zu bedeuten. Einige Jahre zuvor hatte die hessische Straßenbauverwaltung die ideale und nach Meinung der Experten auch einzig sinnvolle und realisierbare Variante gefunden. Sie wird seither unter dem Namen „B4“ verfochten: Eine Verlegung der Bahnschienen in einen rund zwei Kilometer langen Tunnel und die anschließende Verlegung der Rheinuferstraße auf die dann freie Schienentrasse. Dadurch würde die Stadt wieder näher an den Rhein rücken, und die lärmenden Güterzüge wären von dessen Ufer verschwunden, ebenso die heute acht Stunden am Tag geschlossenen Bahnschranken.
Der Vertrag von 1998 regelte die Aufteilung der Kosten von damals geschätzt 114 Millionen Euro auf alle Beteiligten. 2007 wurde dieser Vertrag im Grundsatz bekräftigt, obwohl die Kosten auf rund das Doppelte gestiegen waren. Zuletzt war sogar von 252 Millionen Euro die Rede. Dann stieg der Bund unerwartet aus den Planungen aus. Er lehnte die bisherige Vorbereitung des Projekts aus Kostengründen ab und weigerte sich, das schon gut vorbereitete Planfeststellungsverfahren in Gang zu setzen. Nach dem Ergebnis einer Nutzen-Kosten-Analyse, die das Bundesverkehrsministerium nach Fertigstellung der Projektunterlagen durch die hessische Straßenbauverwaltung in Auftrag gegeben hatte, kam der Tunnel nur auf einen Nutzen-Wert von 0,2. Erst wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1,0 liegt, ist nach Ansicht des Bundes die „Bauwürdigkeit“ eines Projekts gegeben.
Verfassungsrechtliche Schutzpflicht
Trotz heftiger Proteste in der Region hatten die Gutachter allerdings die Wirkungen des Tunnels auf den Bahnlärm, die erwartete Stärkung des Tourismus und städtebauliche Aspekte bei ihrer Analyse nicht berücksichtigt. Einziges Zugeständnis nach der Absage aus Berlin: Die Außenstelle Fulda von Hessen Mobil wurde beauftragt, neue Vorschläge zur Beseitigung des Bahnübergangs zu unterbreiten, die deutlich weniger kosten soll, als bisher für den Tunnelbau veranschlagt sind. Bislang liegen allerdings noch keine alternativen Planungen auf dem Tisch. Stattdessen gibt es eine Analyse von Anwalt Matthias Möller-Meinecke, wonach die Stadt vor Gericht durchaus Chancen hat, ihre Ansprüche gegenüber dem Bund durchzusetzen. In seinem Fazit hält der Jurist fest, dass der Bundesrepublik Deutschland ein Festhalten am Vertragsinhalt trotz einer Verdoppelung der Kosten zumutbar sei.
Möller-Meinecke begründet diese Einschätzung unter anderem damit, dass dem Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber dem Bürger auferlegt sei, die Immissionen des Bahnbetriebs abzusenken. Das sei im Fall Rüdesheim „praxisgerecht“ am besten durch eine Verlegung der Bahntrasse zu erreichen. Allerdings rät Möller-Meinecke der Stadt auch, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehene Möglichkeit eines Vergleichs nicht außer Acht zu lassen und nach der Klageeinreichung das Angebot eines Gütetermins oder einer Mediation anzunehmen.