Reiche Kommunen zahlen mehr : Staatsgerichtshof weist Klagen gegen Finanzausgleich zurück
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Reiche Kommunen, die eine überdurchschnittliche Steuerkraft verbuchen, sollen künftig mehr zahlen. Bild: dpa
In Hessen haben 18 Städte und Gemeinden gegen den Finanzausgleich geklagt. Dieser sieht vor, dass reiche Kommunen kräftiger zur Kasse gebeten werden. Nun hat der Staatsgerichtshof entschieden.
Der Staatsgerichtshof hat die Klagen von 18 hessischen Städten und Gemeinden gegen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zurückgewiesen. Der KFA verstoße nicht gegen die hessische Verfassung oder kommunale Selbstverwaltung, hieß es am Mittwoch in Wiesbaden zur Urteilsbegründung. Die Klagen der 17 kreisangehörigen Kommunen seien unzulässig, die Klage von Frankfurt zwar zulässig, aber unbegründet.
Die Klagen richteten sich formal gegen das Land Hessen und dabei konkret gegen die Neuregelungen des KFA, die per Gesetz Mitte 2015 erlassen wurden und seit Anfang 2016 gelten. Die Kommunen wollten mit ihrer kommunalen Grundrechtsklage eine bessere Finanzausstattung erreichen.
Neue Solidaritätsumlage wird zum Problem
Hintergrund ist unter anderem die neue Solidaritätsumlage für besonders steuerkräftige Kommunen. Damit zahlen die Kommunen, die eine überdurchschnittliche Steuerkraft verbuchen, eine Umlage zugunsten ärmerer Kommunen.
Die Verfassung schreibt dem Land Hessen vor, seinen Städten, Gemeinden und Kreisen Geld für bestimmte Aufgaben zu geben. Über den Kommunalen Finanzausgleich soll dabei die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen zum Teil ausgeglichen werden.