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Bundesgerichtshof : Immer nur um Fischer

Er nimmt für sich in Anspruch, „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ zu sein: Thomas Fischer. Bild: dpa

Wie „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ seine Arbeit macht. Oder auch nicht.

          6 Min.

          Thomas Fischer verabscheut die Mäßigung. Aber er ist Richter geworden und per Gesetz zur Mäßigung verpflichtet. Fischer verachtet Opportunisten. Aber er schreibt jede Woche so, dass ihm der Jubel seiner Fangemeinde gewiss sein kann. Er macht sich lustig über den Mittelstand, der „nichts so sehr wie den Exzess“ fürchte und „Juristen wie Ameisen“ gebäre, aber ihm gehören ein Wohn- und ein Arbeitshaus in Baden-Baden. Für eine erfolgreiche Richterkarriere brauche man keine „ausdifferenzierte Intellektualität“, Meeresschildkröten oder Spermien bewältigten die Aufgabe mit „annähernd derselben Perfektion“.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.

          Aber er selbst hat für seine Spitzenposition am Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit harten Bandagen gekämpft. Er ist aufbrausend und aggressiv in seinen Schriften, aber sanft im persönlichen Gespräch. Er beschimpft und beleidigt öffentlich Kollegen, Journalisten, Professoren und Politiker, aber kann selbst sachliche Kritik nicht ertragen. Fischer ist ein Mann voller Widersprüche.

          Richter sprechen gewöhnlich durch ihre Urteile. Sie müssen sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. So verlangt es das Deutsche Richtergesetz. Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger. Doch Fischer kann und will sich niemandem unterordnen. Wer sich gegen seine Angriffe wehrt oder gar versucht, ihm Grenzen aufzuzeigen, muss damit rechnen, mit Klagen überzogen und öffentlich niedergemacht zu werden.

          Fischer sieht sich „im Recht“ – so lautet der Titel seiner Kolumne auf „Zeit Online“. Fremdwahrnehmung und Selbstwahrnehmung gehen dabei weit auseinander: Er bemühe sich, sich in seinen Texten zurückzunehmen, er falle über niemanden her, sagte Fischer kürzlich – und tut genau das in einer Art, die nicht nur von seinen „Opfern“ als böswillig und diffamierend empfunden wird. In seinen Texten erscheinen Richter als feige, Ostdeutsche als in der DDR zurückgeblieben und Journalisten als bestenfalls ahnungslos. In seiner Kolumne spielt Fischer nur allzu oft Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person, gegen deren Urteil es keine Berufungsmöglichkeit gibt.

          Der 62 Jahre alte Fischer hat ein bewegtes Leben hinter sich. Als Teenager brach er die Schule ab, um Rockmusiker zu werden, arbeitete als Kraftfahrer und Paketzusteller. Erst mit Ende zwanzig begann er sein Jurastudium, dann aber hat er die Karriereleiter sehr schnell erklommen. Er nimmt für sich in Anspruch, „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ zu sein. Wiederholt wurden ihm fachliche Brillanz und intellektuelle Schärfe bescheinigt. Doch sein Geltungsbedürfnis ist nicht befriedigt.

          Schaden nimmt deswegen insbesondere der Bundesgerichtshof. Besonders peinlich ist der jüngste Vorfall im Februar: Das Oberlandesgericht Frankfurt rügt den 2. Strafsenat, dem Fischer vorsitzt, er habe ein Strafverfahren verzögert und damit das Recht des Beschuldigten auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren verletzt. Solch eine Rüge ist selten. Die Frankfurter Richter sahen sich gezwungen, den Haftbefehl gegen einen Rauschgifthändler aufzuheben. Zwar bestehe weiter Fluchtgefahr, aber nach über zwei Jahren und neun Monaten sei die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig.

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