Muss das sein?
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Neues Modell bewilligt: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag die neuen Finanzierungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Bild: Greser & Lenz
Was Karlsruhe verkennt: Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verzichten. Ein Gastbeitrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nur die doppelte Heranziehung von Personen mit einer Zweitwohnung ist verfassungswidrig.
Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das Bundesverfassungsgericht meint, muss der Staat dem Einzelnen dann nicht die Möglichkeit einräumen, auf die Leistung, also das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu verzichten? Durch eine Verschlüsselung der Sendesignale ist das – wie beim privaten Rundfunk – ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand möglich.
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