Sexistischer Kommentar : Schmerzensgeld für Sawsan Chebli
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Erstritt nach der Unterlassungserklärung nun auch ein Schmerzensgeld: Sawsan Chebli. Bild: dpa
Im Monatsmagazin „Tichy’s Einblick“ erschien ein derb sexistischer Kommentar über die SPD-Politikerin. Nun hat sie vor dem Landgericht Berlin ein Schmerzensgeld erstritten.
Nach frauenfeindlichen Äußerungen im Magazin „Tichy's Einblick“ hat Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld erstritten. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43 Jahre alten Berliner SPD-Politikerin 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur mitteilten (Aktenzeichen: 27 O 195/21).
In einer Kolumne in der Monatsschrift „Tichys Einblick“ hatte der Autor Stefan Paetow über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Aufsehen gesorgt. Viele Persönlichkeiten solidarisierten sich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war. Die damalige Staatsministerin für Digitales in der Bundesregierung, Dorothee Bär (CSU), kündigte aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung. Wenig später gab Tichy den Vorsitz der Stiftung ab.
Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen. Die Redaktion des Magazins gibt schon seit längerem zu, dass die Formulierung misslungen sei. „... nicht erst seit heute wissen wir, dass in der Satire nicht alles gelingt. Diese ist nicht gelungen. Für persönliche Verletzungen entschuldigen wir uns“, heißt es in einem Editorial aus dem September 2020, in dem aber gleichzeitig die Fokussierung vieler Medien auf die Person Tichys in diesem Fall kritisiert wird.
In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung erwirkt. „Es war mir wichtig, auch hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt“, sagte sie zu dem neuen, am 16. Dezember ergangenen Urteil des Landgerichts. Ihr Anwalt Schertz sagte: „Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung.“ Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.
Der Gerichtssprecher nannte keine weiteren Einzelheiten. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht möglich.