Vom Streit zur Entscheidung
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Streitet für die repräsentative Demokratie - Dr. Wolfgang Schäuble, Präsident des Deutschen Bundestages und CDU-Politiker. Bild: dpa
Um das Prinzip der Repräsentation zu stärken, brauchen wir wieder mehr strittige Debatten.
Im Jahr 2011, zur Zeit der europäischen Schuldenkrise und der Euro-Rettungsschirme, erschien ein kleiner Sammelband über das freie Mandat, das Rederecht und die Fraktionen. Herausgegeben wurde es vom vormaligen Verfassungsgerichts- und Bundespräsidenten Roman Herzog. Darin schreibt der damalige F.A.Z.-Parlamentskorrespondent Günter Bannas, selbst langgediente Abgeordnete würden mehr und mehr das Gefühl bekommen, „die Freiheit ihres Gewissens habe sich vor allem auf den Erhalt der Regierungsfähigkeit ihrer Fraktion zu konzentrieren“. Der Befund sollte ein Urgestein der Parlamentsberichterstattung wie Bannas nicht wirklich erstaunen. Schließlich führt diese Beobachtung mitten hinein in das spannungsvolle Verhältnis zwischen Abgeordneten, Fraktion und – gegebenenfalls – Regierung.
Formal spielen die Fraktionen in unserer politischen Ordnung gar keine herausgehobene Rolle; das Grundgesetz betont den Abgeordneten mit seinem freien Mandat. Fraktionen tauchen nur in Artikel 53 Absatz 1 Satz 2 auf, in den Bestimmungen zur Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses, der im Verteidigungsfall das Notparlament darstellt. Und doch sind Fraktionen aus dem politischen Alltag nicht wegzudenken, als „notwendige Einrichtungen des ,Verfassungslebens‘“, wie sie das Bundesverfassungsgericht bezeichnet hat. Die Demokratiegeschichte unseres Landes zeigt: ohne stabile Fraktionen kein stabiles Parteiensystem. Hans-Peter Schwarz schrieb, dass Fraktionen „recht ingeniös das Prinzip der Repräsentativität mit dem Gebot der institutionellen Stabilität verbinden“.
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