Abstand halten!
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Kann die Regierung gerichtlich zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gezwungen werden ? Bild: dpa
Klimaschutzpflichten ergeben sich aus planetaren Grenzen. Eine Änderung des Grundgesetzes hätte mehr als symbolischen Charakter.
Plötzlich treibt der Klimaschutz wieder die politische Agenda. Beeinflusst von der Fridays-for-Future-Bewegung und den Ergebnissen der Europawahl, ist eine politische Debatte entbrannt, in der viele bekannte, aber bislang nicht realisierte Vorschläge aufgegriffen werden. Dazu zählen zum Beispiel die im Umfeld des Erdgipfels von Rio im Jahre 1992 auf europäischer Ebene diskutierte, letztlich aber verhinderte CO2/Energiesteuer, die Konzepte für einen „Green New Deal“ sowie die Forderung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Grundgesetz zu verankern. Zwei Fragen stellen sich insoweit: Warum ist eine effektive Klimaschutzpolitik so dringend notwendig? Und wie kommen wir insoweit über unverbindliche Pläne und Strategien, die im politischen Alltag zerrieben werden, hinaus?
Bei der Beantwortung dieser beiden Fragen spielt das Konzept der planetaren Grenzen eine zentrale Rolle. Namentlich die im völkerrechtlichen Übereinkommen von Paris vereinbarten internationalen Klimaschutzziele, die eine Begrenzung der menschgemachten Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten, möglichst aber auf 1,5 Grad verlangen, spiegeln eine im Rahmen der Erdsystemwissenschaften ermittelte planetare Belastungsgrenze. Die Bundesregierung bezeichnet die planetaren Grenzen in ihrer – unverbindlichen – Nachhaltigkeitsstrategie 2016 gar als „absolute Leitplanken“ für politische Entscheidungen. So zutreffend diese Erkenntnis ist, so wenig lässt sich jedoch bislang feststellen, dass der politische Alltag von dieser sonntäglichen Maxime geprägt wäre.
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