Lesbische Paare : Justizminister will Ko-Mutterschaft anerkennen
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Gesa Teichert-Akkermann (l) und Verena Akkermann aus Schellerten in Niedersachsen hatten für die Co-Mutterschaft für ihre Tochter Paula gekämpft. Bild: dpa
Entscheidend sei, dass sich zwei Menschen um das Kind kümmerten und Liebe spendeten, so Minister Marco Buschmann. In einer gleichgeschlechtlichen Ehe müssten zwei Frauen als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft angesehen werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Ko-Mutterschaft rechtlich anerkennen. Buschmann sagte den Zeitungen „Rheinische Post“ und „General-Anzeiger“: „Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll.“
Entscheidend sei für ihn, „dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen“, so Buschmann. Nach seiner Überzeugung müsse es daher zum Normalfall werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter „als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt“ würden. Die Rechte des biologischen Vaters dürfe man darüber aber „nicht aus dem Blick verlieren“.
Kürzlich hatte Justizminister Buschmann schon eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt, die bei der Wahl von Doppelnamen mehr Freiheiten geben soll. Das heutige Namensrecht sei „ein großes irrationales Durcheinander“, sagte Buschmann damals der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.